Wie Brandschutz in Holz eingebracht und gesichert wird

Imprägnieren, Beschichten, Bauteile: Holz sicher vor Feuer.

Holz brennt – aber es brennt berechenbar. Genau darin liegt der Schlüssel, wie Brandschutz in Holz eingebracht und gesichert wird: durch abgestimmte Verfahren, die entweder das Brandverhalten des Materials verbessern, den Bauteil im Feuer schützen oder den Abbrand rechnerisch kontrollieren. Wer fragt „wie wird Brandschutz in Holz eingebracht?“, bekommt deshalb drei Antwortwege: chemische Ausrüstung, oberflächliche Schutzsysteme und bauliche Kapselungen – alles eingebettet in klare Normen und Nachweise.

Brandschutz im Holz: Verfahren, Mittel und Normen

Holz bildet im Brandfall eine schützende Kohleschicht, die den darunterliegenden Querschnitt thermisch isoliert. Diesen natürlichen Mechanismus nutzt der Holzbau, indem er Bauteile so dimensioniert, dass ein „Opferquerschnitt“ abtragen darf, während die Tragfähigkeit erhalten bleibt. Parallel dazu lassen sich das Entzündungs- und Flammenausbreitungsverhalten durch Mittel verbessern, die dem Holz beigemischt oder aufgebracht werden. So entsteht ein gestuftes Sicherheitskonzept: vom Material über die Oberfläche bis zum gesamten Bauteil.

Praktisch unterscheidet man drei Ansätze. Erstens: Reaktions-zu-Feuer-Optimierung durch Imprägnierungen und Anstriche, die die Flammenausbreitung bremsen und Rauchentwicklung mindern. Zweitens: Konstruktive Maßnahmen wie Kapselungen mit Gips- oder Kalziumsilikatplatten, die die Temperatur am Holz lange niedrig halten. Drittens: Tragwerksbemessung im Brandfall nach definierten Abbrandraten; hier wird Brandschutz nicht „eingebracht“, sondern ingenieurmäßig nachgewiesen. Alle drei greifen häufig zusammen, je nach Gebäudeklasse, Nutzung und Sichtanspruch.

Die Nachweise folgen etablierten Normen. Für das Brandverhalten von Produkten gilt EN 13501-1 (Euroklassen A1 bis F, z. B. B-s1,d0), für die Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen EN 13501-2 (z. B. REI 30/60/90 und K-Klassen wie K2 30). Die Bemessung von Holztragwerken im Brandfall regelt EN 1995-1-2 (Eurocode 5), einschließlich Abbrandparametern. Dauerhaftigkeit der Reaktion-zu-Feuer-Leistung von modifiziertem Holz wird über EN 16755 (DRF INT1/INT2/EXT) adressiert. National verweisen Bauordnungen und Zulassungen (z. B. ETA oder abZ/aBG) auf diese Regelwerke; sie sind maßgeblich für Planung, Ausschreibung und Ausführung.

Imprägnierung, Anstriche und Kapselungen im Holzbau

Imprägnierungen bringen Brandschutz „in“ das Holz. Vakuum-Druck-Verfahren transportieren schwer entflammbare Additive – etwa Ammoniumpolyphosphat, Phosphate oder Borate – in die Zellräume. Richtig eingestellt, reduziert dies Entzündbarkeit und Flammenfortschritt deutlich und kann je nach Aufbau Euroklasse B-s2,d0 im Innenraum ermöglichen. Die Eindringtiefe hängt von Holzart und -dichte ab (Weichhölzer sind günstiger), und die Mittel beeinflussen mitunter Feuchtehaushalt, Verklebungen und Korrosion von Verbindungsmitteln. Für Anwendungen mit Feuchtebelastung ist entscheidend, ob die feuerhemmende Wirkung auslaugfest ist; hierfür definiert EN 16755 die Klassen INT1, INT2 und EXT.

Anstriche und Beschichtungen wirken von außen. Intumeszierende Systeme schäumen im Brand auf, bilden eine wärmedämmende Kohleschicht und verzögern so Temperaturanstieg und Abbrand. Sie eignen sich besonders, wenn Holzoberflächen sichtbar bleiben sollen. Die Wirksamkeit hängt von Schichtdicke, Systemaufbau (Primer, Beschichtung, ggf. Decklack) und Verarbeitung ab; Hersteller geben Bemessungsdiagramme und geprüfte Schichtstärken vor. Wichtig sind Pflege und Inspektion, da Beschädigungen, UV- und Feuchteeinfluss die Schutzwirkung mindern können. Nachweise erfolgen über Prüfungen wie EN ISO 11925-2 und EN 13823 und die Einstufung nach EN 13501-1.

Kapselungen schützen Holzbauteile mit nicht brennbaren Bekleidungen, typischerweise Gipsfaser- oder Gipskarton-Feuerschutzplatten, Kalziumsilikat- oder zementgebundene Platten. Solche Schichten halten die Holztemperatur für eine definierte Zeitspanne niedrig und ermöglichen Feuerwiderstände wie REI 30/60/90 oder K-Klassen (z. B. K2 30). Entscheidend sind die Details: dichte Stöße, verschraubte Lagen nach Zulassung, brandsichere Führung von Installationen, Abschottung von Hohlräumen und Fugen. In der Planung wird oft eine Kombination gewählt: Kapselung zur frühen Brandphase, plus rechnerischer Abbrand für die Resttragfähigkeit; wo Sicht gewünscht ist, ersetzen geprüfte intumeszierende Systeme die Kapselung ganz oder teilweise.

Brandschutz in Holz wird nicht durch eine einzelne Maßnahme „eingebracht“, sondern als System gelöst: tiefenwirksame Imprägnierungen für besseres Brandverhalten, reaktive Anstriche für sichtbare Flächen und robuste Kapselungen für definierte Feuerwiderstände – flankiert von einer rechnerischen Bemessung nach Eurocode 5. Wer Projekte sicher plant, achtet auf geprüfte Systeme mit gültiger Klassifizierung (EN 13501), auf die Dauerhaftigkeit der Wirkung (EN 16755), auf saubere Ausführungsdetails und auf Wartungskonzepte. So bleibt der Charme des Holzbaus erhalten – und der Brandschutz verlässlich nachgewiesen.

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