Wer traegt die Verantwortung fuer den Brandschutz

Wer ist im Brandschutz zuständig und haftbar?

Brände verhindern sich nicht von selbst – sie sind das Ergebnis klar verteilter Verantwortlichkeiten, gelebter Zuständigkeiten und konsequenter Vorsorge. Wer ist für den Brandschutz zuständig? Kurz gesagt: alle, die planen, bauen, betreiben, nutzen, beaufsichtigen oder darin arbeiten. Doch die Verantwortungsbereiche sind unterschiedlich gelagert und rechtlich präzise verankert. Dieser Überblick ordnet, wer welche Pflichten trägt und wie sich Prävention im Alltag wirksam umsetzen lässt.

Wer trägt die Verantwortung für den Brandschutz?

Brandschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die sich entlang des Lebenszyklus eines Gebäudes verteilt: von der Planung über den Bau bis zum Betrieb. Den Kern der Verantwortung tragen in der Regel Eigentümer und Betreiber, denn sie entscheiden über bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen. Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz sind keine Insellösungen – sie greifen ineinander, und Lücken in einer Säule lassen sich selten durch die anderen vollständig kompensieren.

Rechtlich basieren die Zuständigkeiten vor allem auf den Landesbauordnungen (Bauordnungsrecht der Länder), dem Arbeitsschutzrecht (z. B. Arbeitsschutzgesetz, ASR A2.2), speziellen Verordnungen für Sonderbauten (z. B. Versammlungsstättenverordnung) sowie normativen Vorgaben (z. B. DIN 14096 für die Brandschutzordnung). Fachplaner, Architekten und Errichter tragen Planungs- und Ausführungspflichten, doch die Gesamtverantwortung verbleibt bei Bauherr, Eigentümer bzw. Betreiber. Nutzer und Mieter haben Mitwirkungspflichten: Sie müssen etwa Fluchtwege freihalten, Meldeeinrichtungen nicht manipulieren und brandschutzrelevante Regeln einhalten.

Ein verbreiteter Irrtum lautet: „Dafür ist die Feuerwehr zuständig.“ Die Feuerwehr reagiert im Ereignisfall und berät präventiv, übernimmt aber nicht die Betreiberpflichten. Behörden wie die Bauaufsicht genehmigen und überwachen, sie setzen Auflagen durch – sie betreiben aber nicht den Brandschutz im Gebäude. Wer also „Wer ist für den Brandschutz zuständig?“ fragt, erhält je nach Kontext unterschiedliche Antworten: Im Wohngebäude in erster Linie der Eigentümer; am Arbeitsplatz der Arbeitgeber/Betreiber; bei Veranstaltungen der Veranstalter; die Behörden schaffen und kontrollieren den Rahmen. Unterlassungen können Bußgelder, Nutzungsuntersagungen und Haftungsfolgen nach sich ziehen.

Pflichten von Eigentümern, Arbeitgebern und Behörden

Eigentümer und Betreiber müssen die baulichen und technischen Brandschutzanforderungen herstellen, erhalten und regelmäßig prüfen lassen. Dazu zählen etwa Rauchwarnmelder in Wohnräumen (landesrechtlich geregelt), Feuerlöscher, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Beschilderung und freigehaltene Flucht- und Rettungswege. Wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige oder befähigte Personen erfolgen nach Landes-Prüfverordnungen und Hersteller- sowie Normvorgaben. Änderungen an Nutzung, Grundriss oder Technik sind genehmigungs- und dokumentationspflichtig; eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist in vielen Betrieben und Sonderbauten zu erstellen und aktuell zu halten, oft mit Unterstützung eines Brandschutzbeauftragten.

Arbeitgeber sind für den organisatorischen Brandschutz am Arbeitsplatz zuständig. Sie führen die Gefährdungsbeurteilung durch, leiten Maßnahmen nach ASR A2.2 ab, stellen geeignete Löschmittel bereit, unterweisen alle Beschäftigten mindestens jährlich und führen Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen durch. Zudem bestellen sie ausreichend Brandschutzhelfer (als Richtwert etwa 5 % der Beschäftigten, mehr bei erhöhtem Risiko oder Schichtbetrieb) und regeln Heißarbeiten, Lagerung brennbarer Stoffe sowie das Freihalten von Rettungswegen. In explosionsgefährdeten Bereichen sind weitere Spezialpflichten zu beachten (z. B. Explosionsschutzdokument).

Behörden definieren und kontrollieren den Rahmen: Die Bauaufsicht prüft Bauanträge, genehmigt Nutzungen und führt Abnahmen und Kontrollen durch; der vorbeugende Brandschutz der Feuerwehr wirkt fachlich mit, die Arbeitsschutzbehörden überwachen betriebliche Pflichten, und Ordnungsbehörden können Auflagen erteilen oder Nutzungen untersagen. Wichtig: Behörden beraten und vollziehen – sie ersetzen nicht die Betreiberverantwortung. Wer unsicher ist, wendet sich für baurechtliche Fragen an die lokale Bauaufsichtsbehörde, für betriebliche Organisation an die eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Brandschutzbeauftragten und für präventive Hinweise an den Fachbereich Vorbeugender Brandschutz der örtlichen Feuerwehr.

Die klare Antwort auf „Wer ist für den Brandschutz zuständig?“ lautet: verantwortlich ist in erster Linie derjenige, der über Gebäude und Betrieb verfügt – Eigentümer, Betreiber, Arbeitgeber –, während Behörden den rechtlichen Rahmen setzen und dessen Einhaltung überwachen. Gute Prävention entsteht, wenn diese Rollen zusammenwirken: rechtskonforme Planung, sorgfältige Umsetzung, konsequente Instandhaltung und gelebte Organisation im Alltag. So wird aus Pflicht echte Sicherheit – für Menschen, Werte und den reibungslosen Betrieb.

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