In Deutschland ist Brandschutz keine einzelne Aufgabe einer Behörde oder Institution, sondern ein Zusammenspiel vieler Akteure – von Ländern und Kommunen über Feuerwehr und Bauaufsicht bis hin zu Betrieben, Eigentümerinnen und Eigentümern. Gerade weil „wer ist für den Brandschutz zuständig?“ so oft gefragt wird, lohnt sich ein systematischer Blick auf Zuständigkeiten, Gesetze und Praxis. Der folgende Überblick ordnet die Rollen und Schnittstellen im föderalen System und zeigt, wie vorbeugender und abwehrender Brandschutz ineinandergreifen.
Wer ist in Deutschland für den Brandschutz zuständig?
Im föderalen System liegt die Grundverantwortung für den Brandschutz bei den Ländern. Jedes Bundesland regelt den Brandschutz in eigenen Feuerwehrgesetzen (z. B. BayFwG, BHKG NRW) und in den Landesbauordnungen sowie Sonderbauverordnungen (z. B. Versammlungsstättenverordnung). Diese Gesetze definieren, wie Feuerwehren organisiert sind, welche Mindeststandards an Gebäude gestellt werden und wer was zu überwachen hat. Der Bund setzt vor allem über Normung, Rahmenvorgaben und den Zivilschutz Impulse; operative Brandschutzpflichten entstehen aber überwiegend aus Landesrecht.
Die Kommunen sind Träger des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Sie unterhalten Freiwillige Feuerwehren, in größeren Städten Berufsfeuerwehren, erstellen Feuerwehrbedarfspläne und sorgen für Alarmierung, Ausrüstung und Ausbildung. Bei Einsätzen ist die örtliche Feuerwehr zuständig; überörtliche Hilfe wird über Landkreise, kreisfreie Städte und landesweite Strukturen koordiniert. Ergänzend unterstützen Katastrophenschutz-Einheiten der Länder sowie das Technische Hilfswerk (Bund) bei Großschadenslagen.
Vorbeugender Brandschutz verteilt sich auf mehrere Schultern: Bauherrinnen und Bauherren müssen die bauordnungsrechtlichen Schutzziele erfüllen, oft nachgewiesen durch Brandschutzkonzepte. Die Bauaufsichtsbehörden prüfen und genehmigen, in vielen Ländern beraten oder begutachten Brandschutzdienststellen bzw. Sachverständige. In Betrieben verpflichtet das Arbeitsschutzrecht (ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Vorschriften) Arbeitgeber, organisatorischen und technischen Brandschutz sicherzustellen. Eigentümer und Betreiber tragen Betreiberpflichten, zum Beispiel zur Wartung von Brandmeldeanlagen (z. B. DIN 14675), Rauchwarnmeldern nach Landesrecht und zum Freihalten von Flucht- und Rettungswegen.
Rollen von Feuerwehr, Behörden und Betrieben
Die Feuerwehr steht für den abwehrenden Brandschutz: Sie rettet, löscht, birgt und schützt. Freiwillige Feuerwehren bilden das Rückgrat im ländlichen Raum; Berufsfeuerwehren bestehen in größeren Städten, Werkfeuerwehren in besonders gefährdeten Betrieben. Neben der Einsatzbewältigung erstellt die Feuerwehr Einsatz- und Alarmpläne, übt mit Betrieben, prüft in vielen Ländern Feuerwehrpläne (DIN 14095) und wirkt bei der Gefahrenprävention mit, etwa durch Öffentlichkeitsarbeit und Brandschutzerziehung.
Behördenseitig sind vor allem Bauaufsicht und Ordnungsbehörden beteiligt. Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen, verlangt bei Sonderbauten Brandschutzkonzepte und kann Auflagen erteilen. In mehreren Ländern gibt es eine „Brandschutzdienststelle“ bzw. einen feuerwehrtechnischen Dienst, der fachlich zu Brandschutzbelangen Stellung nimmt; mancherorts findet zudem eine Feuerbeschau statt. Auf Landesebene koordinieren Innenministerien, Landesfeuerwehrschulen bilden aus, und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unterstützt mit Konzepten, Warnsystemen und Forschung.
Betriebe und Einrichtungen tragen eine eigenständige Verantwortung: Sie müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellen, Brandschutzordnungen nach DIN 14096 umsetzen, Brandschutzbeauftragte benennen (je nach Risiko und Vorgaben) und Brandschutzhelfer ausbilden. Betreiber sind verpflichtet, Anlagen wie Brandmelde- und Sprinkleranlagen instand zu halten, Feuerlöscher zu prüfen, Flucht- und Rettungspläne aktuell zu halten und Räumungsübungen durchzuführen. Für besondere Nutzungen (z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Industriebauten mit erhöhter Brandlast) greifen zusätzliche Verordnungen und technische Regeln, etwa die VStättVO, TRGS 800 oder die 12. BImSchV (StörfallV). Ergänzend setzen Versicherer über Auflagen und Audits praxisnahe Standards durch.
Kurz gesagt: Zuständig für den Brandschutz sind in Deutschland vor allem die Länder und Kommunen – rechtlich gerahmt durch Landesgesetze, praktisch getragen von Feuerwehren, überwacht von Bauaufsicht und Ordnungsbehörden. Eigentümer, Betreiber und Arbeitgeber haben klare Pflichten im vorbeugenden Brandschutz; erst ihr verantwortungsvolles Handeln macht den Einsatz der Feuerwehr im Ernstfall wirksam. Im Notfall gilt: 112 anrufen – und im Alltag dafür sorgen, dass bauliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zuverlässig funktionieren.