Wer darf baulichen Brandschutz ausfuehren

Nur zertifizierte Fachfirmen mit Sachkunde und Zulassung

Wer darf baulichen Brandschutz ausführen? Diese scheinbar einfache Frage berührt eine ganze Kette aus Bauordnungsrecht, technischen Regeln und praktischen Anforderungen auf der Baustelle. Kurz gesagt: Ausführen darf, wer fachkundig ist und nachweislich die zugelassenen Systeme korrekt verarbeitet. Was das im Detail bedeutet, welche Rollen Planer, Fachunternehmen und Prüfsachverständige spielen und welche Nachweise erforderlich sind, erläutert der folgende Überblick.

Wer ist berechtigt? Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis bildet das öffentliche Baurecht, insbesondere die Landesbauordnungen (LBO) auf Grundlage der Musterbauordnung (MBO) sowie die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Daraus ergibt sich: Bauliche Brandschutzmaßnahmen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik und entsprechend den Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweisen der Produkte und Bauarten ausgeführt werden. Typische Maßnahmen sind etwa feuerwiderstandsfähige Wände und Decken, Brandabschottungen von Leitungsdurchführungen, feuer- und rauchschutzabschließende Türen und Tore sowie reaktive Beschichtungen auf Stahl.

Erlaubt ist die Ausführung grundsätzlich Fachunternehmen des Bauhandwerks, die die hierfür erforderliche Sachkunde besitzen und die einschlägigen Normen und Herstellervorgaben beherrschen. Das Baurecht reserviert diese Arbeiten nicht ausschließlich für eine einzelne, geschützte Berufsgruppe; entscheidend ist die Fachkunde und die regelkonforme Umsetzung. Bei bestimmten Systemen (z. B. Brandabschottungen oder Brandschutztüren) fordern Zulassungen und Versicherer in der Praxis herstellerbezogene Schulungen und nachweisbare Erfahrung – ohne diese wird die Abnahme häufig verweigert.

Hinzu kommt die Trennung der Rollen: Planung und Nachweis des Brandschutzes erfolgen durch qualifizierte Fachplaner bzw. Nachweisberechtigte; die bauaufsichtliche Kontrolle bei Sonderbauten übernehmen anerkannte Prüfsachverständige für Brandschutz. Der Bauherr bleibt verantwortlich, geeignete Fachfirmen zu beauftragen und die geforderten Nachweise zusammenzustellen. Eigenleistungen durch Laien sind faktisch ausgeschlossen, weil sie weder die geforderte Sachkunde noch die Dokumentationspflichten erfüllen – und damit die Abnahme und den Versicherungsschutz gefährden würden.

Qualifikationen, Zertifikate und Nachweispflichten

Zur fachgerechten Ausführung gehören eine einschlägige handwerkliche Qualifikation (z. B. Trockenbau, Mauer- und Betonbau, Metallbau, Ausbaugewerke) sowie spezifische Zusatzkenntnisse im baulichen Brandschutz. Stark verbreitet sind Sachkundelehrgänge für Brandabschottungen, Schulungen zur Montage von Feuer- und Rauchschutztüren und -toren sowie Trainings für reaktive Brandschutzbeschichtungen. Für die konzeptionelle Seite existieren Fortbildungen zum Fachplaner oder zur Fachkraft für vorbeugenden Brandschutz; sie sind für die Ausführung nicht zwingend, erhöhen aber die Qualitätssicherung.

Zentral ist die Systemtreue: Verarbeitet werden dürfen nur zugelassene bzw. klassifizierte Produkte und Bauarten gemäß den geltenden Nachweisen (z. B. allgemeine Zulassungen/Genehmigungen, Prüfzeugnisse, europäische Bewertungen), und zwar strikt nach Montage- und Verarbeitungsanleitungen des Herstellers. Viele Hersteller verlangen und bescheinigen hierzu eine aktuelle Verarbeiterschulung; Auftraggeber und Sachverständige sehen solche Zertifikate zunehmend als Mindeststandard. Unzulässige Systemmischungen oder Abweichungen von Einbauparametern (Abstände, Dimensionen, Befestigungen) führen regelmäßig zur Beanstandung.

Die Nachweispflichten ziehen sich über den gesamten Projektverlauf: Vor Beginn sind Verwendbarkeits-/Anwendbarkeitsnachweise, Montageanleitungen und ein Ausführungskonzept bereitzulegen. Während der Ausführung sind Kennzeichnung und lückenlose Dokumentation essenziell – etwa Abschottregister mit eindeutigen Labels, Fotodokumentation, Materialchargen und Messprotokolle. Nach Fertigstellung folgen Fachunternehmererklärungen, Revisionsunterlagen mit Leistungserklärungen/CE-Dokumenten, Wartungs- und Pflegehinweisen sowie gegebenenfalls Prüfberichte. Bei Sonderbauten prüft ein anerkannter Prüfsachverständiger die Übereinstimmung; für den Betrieb organisiert der Eigentümer regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen durch Sachkundige.

Die Kurzantwort lautet: Baulichen Brandschutz darf ausführen, wer fachkundig ist, zugelassene Systeme regelkonform verarbeitet und die geforderten Nachweise vollständig erbringt. In der Praxis sind das qualifizierte Fachunternehmen mit herstellerspezifischen Schulungen und belastbarer Projektdokumentation – begleitet von kompetenter Planung und unabhängiger Prüfung. Wer frühzeitig Zuständigkeiten, Systeme und Nachweise klärt, erspart sich Diskussionen bei der Abnahme und schafft dauerhaft rechts- und versicherungssichere Lösungen.

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