Baulicher Brandschutz ist kein Nice-to-have, sondern eine rechtlich geregelte Pflicht: Er schützt Leben, Sachwerte und die Funktionsfähigkeit von Gebäuden. Wer solche Arbeiten planen, ausführen und abnehmen darf, ist in Deutschland durch Bauordnungen, Normen und Systemzulassungen klar gerahmt – allerdings mit Unterschieden je Bundesland. Der folgende Überblick klärt, wer welche Rolle übernimmt und welche Qualifikationen dafür nötig sind.
Wer darf baulichen Brandschutz ausführen?
Grundsätzlich dürfen bauliche Brandschutzarbeiten nur fachkundige und entsprechend qualifizierte Unternehmen ausführen. Dazu zählen je nach Gewerke Trockenbauer (z. B. für feuerwiderstandsfähige Wände/Decken), Maurer/Betonbauer (Schotts, Vermörtelungen), Metallbauer (Feuerschutzabschlüsse), Maler/Beschichter (intumeszierende Beschichtungen auf Stahl) sowie TGA-Fachbetriebe für Leitungs- und Rohrabschottungen. Entscheidend ist nicht die Gewerbebezeichnung allein, sondern die nachgewiesene Fachkunde für das jeweilige System und die Ausführung genau nach den zugehörigen Zulassungen und Montageanleitungen.
Auf der Planungsseite dürfen Brandschutzkonzepte und -nachweise von hierfür qualifizierten Fachplanern bzw. Nachweisberechtigten erstellt werden; die Anforderungen regeln die Landesbauordnungen. In besonderen Gebäudeklassen oder Sonderbauten wird der Nachweis zusätzlich von staatlich anerkannten Prüfsachverständigen/Prüfingenieuren für Brandschutz geprüft. Auf der Baustelle verantwortet die Bauleitung die ordnungsgemäße Umsetzung; häufig wird eine Fachbauleitung Brandschutz hinzugezogen, um Schnittstellen zu koordinieren und Ausführungen zu dokumentieren.
Für die Abnahme bestimmter Maßnahmen können – abhängig vom Bundesland und der Gebäudeklasse – behördliche Kontrollen bzw. Prüfungen durch anerkannte Sachverständige vorgeschrieben sein. Zudem verlangen Bauherren und Versicherer regelmäßig Fachunternehmererklärungen, vollständige Revisionsunterlagen und Kennzeichnungen vor Ort (z. B. Schottschild). Kurz gesagt: Ausführen darf, wer fachkundig ist, nach anerkannten Regeln und Systemnachweisen arbeitet – und wer die Ausführung transparent dokumentiert.
Welche Qualifikationen und Nachweise sind nötig?
Zentral ist der Verwendbarkeitsnachweis des eingesetzten Systems (z. B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/abZ, europäische technische Bewertung/ETA oder bauaufsichtliches Prüfzeugnis/abP bzw. Bauartgenehmigung, je nach Bundesland und System). Diese Dokumente legen Materialien, Aufbau, Einbaubedingungen und Grenzen fest. Zulassungskonform zu arbeiten bedeutet: genau die geprüften Komponenten zu verwenden, Randbedingungen einzuhalten und Abweichungen nur mit freigegebenen Detaillösungen umzusetzen.
Die Ausführenden benötigen einen Fachkundenachweis für das jeweilige System. In der Praxis geschieht das über herstellerspezifische Schulungen und Zertifikate (etwa als Sachkundiger für Kabel- und Rohrabschottungen, Fachkraft für Brandschutzsysteme im Trockenbau oder Einweisung für Stahlbrandschutzbeschichtungen). Für Feuerschutzabschlüsse zählen zudem Qualifikationen des Metallbaubetriebs und die Befähigung zur Montage/Justage der geprüften Türelemente. Planerisch sind Nachweiseberechtigung/Listenführung, Erfahrung mit geltenden Normen (u. a. DIN 4102/EN 13501, MLAR/LAR) und die Fähigkeit zur Schnittstellenkoordination entscheidend.
Unverzichtbar ist die lückenlose Dokumentation: Montageprotokolle, Fotodokumentation, Maßskizzen, Kennzeichnung vor Ort, Übereinstimmungserklärungen/Fachunternehmererklärungen und die Zusammenstellung der Systemunterlagen für die Revisionsdokumentation. Für Betrieb und Instandhaltung müssen Übergabeprotokolle und Pflege-/Inspektionshinweise vorliegen; wiederkehrende Sichtkontrollen der Abschottungen und Bauteile sind organisatorisch zu verankern. Wer diese Qualifikations- und Nachweisanforderungen erfüllt, darf baulichen Brandschutz rechtssicher ausführen – und schafft damit die Basis für funktionierende Brandschutzkonzepte im Ernstfall.
Wer baulichen Brandschutz ausführen darf, entscheidet sich nicht am Firmenschild, sondern an Fachkunde, zugelassenen Systemen und sauberer Dokumentation – eingebettet in die jeweilige Landesbauordnung. Mit qualifizierter Planung, geprüften Systemen und konsequenter Ausführung entsteht der Brandschutz, der im Brandfall wirklich trägt. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig Fachplaner und Hersteller einbeziehen, denn die richtige Lösung beginnt bereits beim Detail.