Wer in Nordrhein-Westfalen baut, betreibt oder für Sicherheit verantwortlich ist, stößt schnell auf die Frage: Welches Gesetz regelt den Brandschutz in NRW? Die kurze Antwort lautet: Es gibt nicht das eine einzige Gesetz. Der Brandschutz stützt sich auf zwei tragende Säulen – das BHKG und die BauO NRW – und wird von technischen Regeln und Sondervorschriften ergänzt.
Welches Gesetz regelt den Brandschutz in NRW?
Die zentrale Rolle teilen sich das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) und die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Das BHKG regelt den öffentlichen Brandschutz, also Zuständigkeiten, Aufgaben und Organisation von Feuerwehren, Hilfs- und Katastrophenschutz. Die BauO NRW legt die baulichen und anlagentechnischen Anforderungen fest, damit Gebäude im Brandfall sicher sind.
Konkret bedeutet das: Das BHKG bestimmt beispielsweise, dass Kommunen leistungsfähige Feuerwehren vorhalten, Bedarfspläne erstellen und im Ernstfall Hilfe leisten. Es ordnet die Zusammenarbeit bei Einsätzen, die Alarmierung, Aus- und Fortbildung sowie die Gefahrenabwehr auf kommunaler und überörtlicher Ebene. Damit schafft es den Rahmen für den abwehrenden und organisatorischen Brandschutz im öffentlichen Interesse.
Die BauO NRW hingegen wirkt bereits beim Planen und Bauen: Sie schreibt u. a. Flucht- und Rettungswege, Feuerwiderstandsklassen, Brandabschnitte, Rauchableitung und die Nutzung geeigneter Bauprodukte vor. Auf dieser Basis entstehen Brandschutzkonzepte, die im Genehmigungsverfahren geprüft werden. So sorgt die Bauordnung für vorbeugenden, baulichen und anlagentechnischen Brandschutz – lange bevor es überhaupt zu einem Einsatz kommt.
Rechtsgrundlagen: BHKG, BauO NRW und mehr
Das BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) ist das Organisationsgesetz des Brandschutzes in NRW. Es verpflichtet Gemeinden, eine leistungsfähige Feuerwehr sicherzustellen, regelt Einsatzzuständigkeiten, Zusammenarbeit im Katastrophenfall und die Ausstattung. Zudem bildet es die Grundlage für kommunale Satzungen, Alarm- und Einsatzpläne sowie für die strategische Planung durch den Brandschutzbedarfsplan.
Die BauO NRW (in der aktuellen Fassung) definiert die allgemeinen Schutzziele des Brandschutzes im Gebäude: Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzen, Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen, wirksame Löscharbeiten sicherstellen. Ergänzt wird sie durch eingeführte technische Regeln über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW), die maßgebliche Normen und Richtlinien (z. B. zu Baustoffklassen, Leitungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzug, Brandmeldeanlagen) verbindlich macht. Für besondere Gebäudetypen kommen spezielle Vorschriften und anerkannte Regeln hinzu, etwa für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten oder Hochhäuser.
Über Bau- und Gefahrenabwehrrecht hinaus gibt es weitere einschlägige Vorschriften. Im Arbeitsschutz setzen die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (z. B. ASR A2.2) organisatorische Pflichten wie Brandschutzordnungen, Unterweisungen und die Bestellung von Brandschutzhelfern. Branchen- und risikospezifisch greifen zudem DGUV-Regeln sowie Regelwerke zum Umgang mit Gefahrstoffen. Lokal präzisieren kommunale Feuerwehr- und Gebührensatzungen den Vollzug, etwa für Brandmeldealarme, Brandsicherheitswachen oder Prüfleistungen.
In NRW wird Brandschutz durch das Zusammenspiel von BHKG und BauO NRW geregelt: Das BHKG strukturiert den öffentlichen, organisatorischen und operativen Brandschutz, die BauO NRW setzt die baulichen und anlagentechnischen Standards. Ergänzende technische Regeln, Sondervorschriften und Arbeitsschutzrecht füllen die Details. Wer plant, baut oder betreibt, sollte daher immer beide Säulen und die einschlägigen technischen Bestimmungen im Blick behalten.