Wer sich fragt „welches Gesetz regelt den Brandschutz in NRW?“, stößt schnell auf ein zentrales Regelwerk: das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Es bildet das organisatorische und einsatzbezogene Rückgrat für Feuerwehr und Katastrophenschutz im Land. Ergänzt wird es durch die Bauordnung NRW (BauO NRW) und zugehörige technische Regeln, die vor allem den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen vorbeugenden Brandschutz abdecken.
Welches Gesetz regelt den Brandschutz in NRW?
Das Kernstück des Brandschutzrechts in Nordrhein-Westfalen ist das BHKG – ausgeschrieben: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz. Es legt fest, welche Behörden und Organisationen für den abwehrenden Brandschutz und für Hilfeleistungen zuständig sind, wie Feuerwehren aufgestellt und ausgerüstet werden und wie die Zusammenarbeit im Katastrophenfall funktioniert. Damit beantwortet es die Grundfrage, wer wann was zu tun hat, wenn es brennt oder andere Gefahrenlagen eintreten.
Daneben spielt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) eine Schlüsselrolle, allerdings auf einer anderen Ebene: Sie regelt den vorbeugenden baulichen Brandschutz, etwa Anforderungen an Rettungswege, Feuerwiderstandsklassen, Brandabschnitte und technische Anlagen. Während das BHKG die Gefahrenabwehr im Einsatzfall strukturiert, bestimmt die BauO NRW, wie Gebäude so geplant, gebaut und genutzt werden, dass Brände verhindert und Schäden minimiert werden.
Ergänzend wirken spezielle Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und technische Regeln (z. B. die Liste der Technischen Baubestimmungen NRW, einschlägige DIN-Normen oder Richtlinien für Sonderbauten). Ebenso wichtig sind kommunale Satzungen und Brandschutzbedarfspläne, die vor Ort konkretisieren, welches Schutzniveau mit welchen Mitteln erreicht werden soll. In Summe entsteht ein verzahntes System aus Landesgesetz, Bauordnungsrecht und technischen Standards.
Rechtsgrundlagen: BHKG als Kern des Brandschutzes
Das BHKG verpflichtet die Gemeinden, eine den örtlichen Gefahren angemessene, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten – sei es als Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr oder in gemischten Formen. Es regelt die Einsatzorganisation, die Alarmierung, die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinde, Kreis und Land sowie die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen. Auch Fragen des Kostenersatzes, der Einsatzleitung und der überörtlichen Hilfe sind hier normiert.
Neben der Akutabwehr verankert das BHKG die Mitwirkung der Feuerwehren im vorbeugenden Brandschutz, etwa durch Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Stellungnahmen zu Bau- und Nutzungsfragen. Wo präventive Prüfungen (z. B. Brandverhütungsschauen) bauordnungsrechtlich begründet sind, sorgt das BHKG dafür, dass die fachliche Einbindung der Feuerwehr gelingt. So treffen sich operative Expertise und baurechtliche Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung.
Flankiert wird das BHKG durch weitere landesrechtliche und technische Vorgaben, die die Praxis konkretisieren, etwa Erlasse des zuständigen Ministeriums, Katastrophenschutzpläne, Alarm- und Einsatzpläne sowie Leitfäden. Technische Normen wie DIN 14090 (Flächen für die Feuerwehr), DIN 14675 (Brandmeldeanlagen) oder besondere Richtlinien für Industrie- und Sonderbauten ergänzen die rechtliche Basis. Dadurch bleibt das System flexibel genug, um technische Entwicklungen und neue Gefährdungen aufzunehmen.
Kurz gesagt: In NRW regelt das BHKG den abwehrenden Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz – es ist das Herzstück des Systems. Die BauO NRW und die Technischen Baubestimmungen legen die Anforderungen des vorbeugenden, insbesondere baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes fest. Wer sich umfassend informieren will, sollte BHKG und BauO NRW gemeinsam betrachten und zusätzlich die kommunalen Vorgaben sowie relevanten technischen Regeln heranziehen.