Welches Gesetz regelt den Brandschutz in Deutschland

Kein Bundesgesetz: Landesbauordnungen regeln Brandschutz.

Viele fragen sich: Welches Gesetz regelt eigentlich den Brandschutz in Deutschland? Die kurze Antwort lautet: Es gibt nicht das eine bundesweit einheitliche Brandschutzgesetz. Stattdessen wird der Brandschutz überwiegend durch die Bundesländer geregelt – allen voran durch deren Landesbauordnungen und ergänzende Sondervorschriften. Bundesrecht und technische Regeln setzen zusätzliche Leitplanken. Wer den Überblick sucht, sollte daher wissen, wie dieses Zusammenspiel funktioniert.

Welches Gesetz regelt in Deutschland Brandschutz?

Zuständig für das Bauordnungsrecht – und damit für den baulichen Brandschutz – sind in Deutschland primär die Länder. Ein einzelnes Bundesgesetz, das den Brandschutz umfassend regelt, existiert nicht. Maßgeblich sind die Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer sowie landesspezifische Sonderbauverordnungen und Feuerwehr- bzw. Brand- und Katastrophenschutzgesetze, die Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Feuerwehren und Gefahrenabwehr festlegen.

Ergänzend greift Bundesrecht, vor allem im Arbeits- und Produktsicherheitskontext. Für Arbeitsstätten gelten die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Produkt- und Bauprodukterecht (z. B. europäische Bauprodukteverordnung) sowie die in den Ländern eingeführten technischen Baubestimmungen binden Normen (z. B. DIN, DIN EN, VDE) rechtsverbindlich ein und konkretisieren Schutzziele.

In der Praxis führt das dazu, dass die konkrete Rechtsgrundlage vom Standort abhängt: In Bayern greifen BayBO und BayFwG, in Nordrhein-Westfalen BauO NRW und BHKG, in Berlin die BauO Bln – jeweils flankiert von landesspezifischen Verordnungen. Überall gleich bleiben jedoch die Schutzziele: Brände verhindern, Brandausbreitung begrenzen, wirksame Löscharbeiten ermöglichen und sichere Rettungswege gewährleisten.

Landesbauordnungen und MBO regeln den Brandschutz

Die Landesbauordnungen sind die zentrale Rechtsquelle für den baulichen Brandschutz. Sie definieren Schutzziele und Anforderungen etwa an Baustoffe, Bauteile, Rettungswege und Brandabschnitte. Als fachliche Blaupause dient die Musterbauordnung (MBO), ein von der Bauministerkonferenz abgestimmtes Muster. Die MBO selbst ist kein Gesetz, sie wird aber von den Ländern in unterschiedlicher Ausprägung in ihre LBO übernommen.

Typische LBO-Inhalte mit Brandschutzbezug sind Gebäudeklassen, Anforderungen an Feuerwiderstand und Baustoffklassen, die Ausbildung von Treppenräumen, notwendige Flure, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandwände sowie Abstände zwischen Gebäuden. Für „Sonderbauten“ – etwa Versammlungsstätten, Hochhäuser, Garagen, Industriebauten, Krankenhäuser oder Schulen – gelten zusätzlich spezielle Verordnungen und Richtlinien, häufig auf Basis von Mustern wie MVStättVO, MHHR, M-GarVO, MIndBauRL, MLAR und der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).

Aus diesen Vorschriften folgt ein geregelter Prozess: Für genehmigungspflichtige Vorhaben ist ein Brandschutznachweis bzw. Brandschutzkonzept erforderlich, erstellt von qualifizierten Planenden und je nach Bundesland von Prüfsachverständigen oder der Bauaufsicht geprüft; oft wird die Feuerwehr beteiligt. Im Betrieb sichern Prüf- und Wartungsfristen, eine Brandschutzordnung nach DIN 14096, Unterweisungen und – je nach Nutzung – ein Brandschutzbeauftragter die dauerhafte Wirksamkeit der Maßnahmen.

Die Frage „Welches Gesetz regelt den Brandschutz?“ lässt sich am besten so beantworten: Der Brandschutz in Deutschland wird vor allem durch die Landesbauordnungen bestimmt, die sich an der Musterbauordnung orientieren und durch Sondervorschriften, technische Regeln sowie arbeits- und produktrechtliche Vorgaben ergänzt werden. Wer ein konkretes Projekt plant oder beurteilt, sollte daher stets in die einschlägige Landesbauordnung, die eingeführten technischen Baubestimmungen und die ggf. zutreffenden Sonderbauverordnungen schauen – und frühzeitig fachkundige Beratung einbinden. So entsteht rechtssicherer und wirksamer Brandschutz.

Weitere Beiträge