Wann ist doppelte Rigipsbeplankung fuer Brandschutz noetig

Doppelte Rigipsbeplankung: wann wirklich nötig?

Ist eine doppelte Beplankung mit Rigips für den Brandschutz erforderlich? Die kurze Antwort lautet: oft ja – aber nicht immer. Ob Sie tatsächlich zwei Lagen montieren müssen, hängt von der geforderten Feuerwiderstandsdauer, der Tragstruktur (Holz, Stahl, Metallständer), den Abständen der Ständer sowie vom konkret geprüften System des Herstellers ab. Entscheidend ist also nicht ein pauschales „doppelt ist Pflicht“, sondern der Nachweis, dass der gewählte Aufbau die geforderte Klasse sicher erreicht.

Wann ist doppelte Rigipsbeplankung für Brandschutz nötig?

In der Praxis kommt die zweite Lage vor allem dann ins Spiel, wenn höhere Feuerwiderstandsklassen gefordert sind – typischerweise EI60/F60 oder EI90/F90. Die zweite Beplankung bringt drei Vorteile: mehr Gesamtdicke (verzögert die Erwärmung), versetzte Fugen (schließen Durchzündungswege) und eine robustere Haut, die Flammenangriff und Rissbildung länger standhält. Bei nichttragenden Trennwänden, Deckenbekleidungen und Schachtwänden ist die doppelte Lage daher ein gängiger Bestandteil geprüfter Brandschutzaufbauten.

Beispiele: Eine einfache Trennwand mit GK-Feuerschutzplatten (Typ DF/GKF) kann EI30/F30 mit nur einer Lage je Seite erreichen – abhängig von Plattendicke, Ständerabstand und Dämmung. Sobald jedoch EI60 oder gar EI90 gefordert sind, verlangen die meisten Systemprüfungen zwei Lagen je Seite, oft 2 x 12,5 mm oder 1 x 15 mm plus 1 x 12,5 mm. Ähnlich bei Holzdecken: Um die Tragkonstruktion 30 oder 60 Minuten zu schützen (K2 30/K2 60), wird häufig eine doppelte GK-F-Bekleidung eingesetzt. Auch der Brandschutz von Stahlstützen und -trägern basiert meist auf mehrlagigen Bekleidungen, um R60/R90 zu erreichen.

Neben der reinen Feuerwiderstandsdauer können auch Randbedingungen die zweite Lage „nötig“ machen: große Ständerabstände, Installationsführungen in der Wand, Türöffnungen, erhöhte mechanische Beanspruchung oder Anforderungen an die Nichtbrennbarkeit des gesamten Aufbaus. Die zweite Lage verbessert zudem den Schallschutz und die Schlagfestigkeit – ein praktischer Nebeneffekt. Ausschlaggebend bleibt aber immer: Es muss ein nachweislich passendes, geprüftes System sein; ob das mit einer oder zwei Lagen gelingt, steht im jeweiligen Prüf- bzw. Klassifizierungsbericht.

Welche Normen und Klassen verlangen die zweite Lage?

Wichtig: Keine Norm schreibt wörtlich „zwei Lagen Rigips“ vor. Normen definieren Leistungsanforderungen, die Sie mit einem geprüften System erfüllen müssen. In Deutschland finden Sie die Feuerwiderstandsklassen traditionell als F30/F60/F90 nach DIN 4102-2; im europäischen System nach DIN EN 13501-2 heißen sie EI 30/EI 60/EI 90 für nichttragende Bauteile (Tragfähigkeit R, Raumabschluss E, Wärmedämmung I). Wie Sie diese Klassen erreichen, ergibt sich aus Herstellerprüfungen, Klassifizierungsberichten, abP/aBG oder ETA – und darin ist für höhere Klassen meist ausdrücklich eine doppelte Beplankung festgelegt.

Für den Schutz brennbarer Tragteile aus Holz ist zusätzlich die K-Klassifizierung nach DIN EN 13501-2 relevant (z. B. K2 30 oder K2 60). Sie beschreibt, wie lange eine Bekleidung die Temperaturerhöhung unter der Bekleidung begrenzt. Um K2 60 zu erreichen, setzen Systemanbieter in der Regel auf doppelte GK-Feuerschutzbeplankung; K2 30 kann je nach Aufbau gelegentlich mit einer Lage gelingen, oft aber ebenfalls zweilagig sicherer und breiter anwendbar. Ergänzend spielen DIN 4102-4 (Bauteiltabellen) sowie die Bemessungsnormen für Holz (DIN EN 1995-1-2) eine Rolle.

Bauordnungsrechtlich definiert die jeweilige Landesbauordnung bzw. das konkrete Brandschutzkonzept die Zielklasse: etwa EI30 für Wohnungstrennwände, EI90/F90 für notwendige Flure oder Treppenräume, teils mit Zusatz „-A“ (nicht brennbare Baustoffe). Solche Anforderungen lassen sich mit Gipsplatten (A2-s1,d0) grundsätzlich erfüllen, doch die vorgegebenen Klassen (EI60/EI90, F90-A usw.) werden in den zugelassenen Systemen häufig nur über mehrlagige Beplankungen erreicht. Fazit: Nicht die Norm „verlangt“ die zweite Lage, sondern die geprüften Lösungen, die Sie benötigen, um die normativ geforderte Klasse zuverlässig nachzuweisen.

Doppelte Rigipsbeplankung ist kein Selbstzweck, sondern ein bewährtes Mittel, um geforderte Brandschutzklassen sicher und reproduzierbar zu erreichen – besonders ab EI60/F60 aufwärts, beim Schutz von Holztragwerken (K-Klassen) und in sensiblen Bereichen wie Schächten oder Fluchtwegen. Prüfen Sie immer das passende, geprüfte System des Herstellers (Klassifizierungsbericht, abP/aBG, ETA) und die Vorgaben des Brandschutzkonzepts. Wenn die Zielklasse es erlaubt, kann auch eine einlagige Lösung ausreichen; wenn höhere Anforderungen gelten, führt an der zweiten Lage meist kein Weg vorbei.

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