Die neue Regel fuer den Brandschutz einfach erklaert

Wie heißt die neue Brandschutzregel? Name und Pflichten.

Die Diskussion um “die neue Regel für den Brandschutz” sorgt derzeit für viele Fragen. Gemeint ist oft eine Aktualisierung bestehender Vorschriften – doch je nach Kontext (Arbeitsplätze, Wohngebäude, Bauwesen) trägt diese Regel einen anderen Namen und wird von unterschiedlichen Stellen veröffentlicht. Hier kommt eine klare Einordnung, was hinter der “neuen Regel” steckt, wie sie konkret heißt und was für Fristen und Pflichten daraus entstehen.

Wie heißt die neue Brandschutz-Regel? Ein Überblick

Auf die kurze Frage “Wie heißt die neue Regel für den Brandschutz?” gibt es leider keine einzige, überall gültige Antwort. Der Brandschutz ist in Deutschland auf mehrere Ebenen verteilt: Für Arbeitsstätten gelten bundesweite Arbeitsschutzvorgaben, für Gebäude regeln die Bundesländer den baulichen Brandschutz, und technische Details sind in DIN- bzw. EN-Normen festgelegt. Was im Alltag als “die neue Regel” bezeichnet wird, kann also je nach Anwendungsfall etwas anderes sein.

In vielen Betrieben ist mit der “neuen Brandschutz-Regel” die aktualisierte Arbeitsstättenregel ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” gemeint. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, etwa zu Löschmitteleinheiten, Anzahl und Qualifikation von Brandschutzhelferinnen und -helfern, Unterweisungen sowie dem Umgang mit erhöhter Brandgefährdung. Wenn Sie also nach der Bezeichnung der neuen Vorgaben in Unternehmen fragen, lautet die Antwort häufig: ASR A2.2 in der jeweils aktuellen Fassung.

Im Bereich Bauen und Wohnen ist “die neue Regel” dagegen meist eine landesrechtliche Änderung, zum Beispiel eine aktualisierte Bauordnung oder technische Baubestimmungen (etwa zur Leitungsanlagen-Richtlinie/MLAR). Hinzu kommen überarbeitete Normen wie DIN/EN-Klassifizierungen für Baustoffe und Bauteile oder Regeln zu Rauchwarnmeldern (z. B. DIN 14676 für Planung, Einbau und Betrieb). Die exakte Bezeichnung hängt daher vom Bundesland und vom Gebäudetyp ab; gesucht wird dann oft die konkrete Paragraphenstelle in der Bauordnung oder die neue Fassung der einschlägigen Richtlinie.

Was steht drin: Inhalt, Fristen und Pflichten

Für Arbeitsstätten legt die ASR A2.2 den Rahmen fest, wie Betriebe Brände verhindern und im Ereignisfall angemessen reagieren. Zentrale Punkte sind die Gefährdungsbeurteilung, die Auswahl und Verteilung geeigneter Feuerlöscher (Löschmitteleinheiten statt bloßer Stückzahlen), klar geregelte Alarmierungs- und Evakuierungsabläufe, Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie regelmäßige Unterweisungen. Ein oft genannter Richtwert ist, dass etwa fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer qualifiziert sein sollten; bei erhöhter Brandgefährdung entsprechend mehr. Wartungs- und Prüfintervalle sind zu planen und zu dokumentieren.

Bei Gebäuden regeln die Landesbauordnungen und zugehörige Verordnungen bzw. Richtlinien unter anderem die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen, Brandabschnitte, notwendige Flure und Treppenräume, Anforderung an Rettungswege sowie die bau- und anlagentechnischen Maßnahmen. Für Wohnungen ist die Rauchwarnmelderpflicht landesrechtlich verankert; sie gilt typischerweise für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen. Wartung und Verantwortlichkeiten (Eigentümer- oder Nutzerpflicht) sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Fristen ergeben sich je nach Geltungsbereich: In Unternehmen gelten Änderungen in der Regel nach Veröffentlichung mit einer Übergangszeit, in der die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert, Unterweisungen angepasst und Ausstattung ergänzt werden müssen. Im Baurecht greifen Anforderungen meist sofort für Neubauten; für Bestandsgebäude gibt es oft Übergangsfristen oder Anlässe (Umbau, Nutzungsänderung), die eine Anpassung auslösen. Die sichere Vorgehensweise ist: Anwendungsbereich klären (Betrieb vs. Gebäude, Bundesland), die genaue Fundstelle in der offiziellen Veröffentlichung prüfen (z. B. BAuA/ASR, Ministerialblatt des Landes, DIN-Beuth) und die Umsetzungs- und Prüffristen schriftlich in Ihren internen Prozessen verankern.

Kurz gesagt: Die “neue Regel für den Brandschutz” trägt je nach Situation einen anderen Namen. In Betrieben ist es häufig die ASR A2.2, im Bau- und Wohnbereich eine geänderte Landesbauordnung oder technische Richtlinie, flankiert von aktualisierten DIN-/EN-Normen. Prüfen Sie daher zuerst Ihren Anwendungsbereich und Ihr Bundesland, greifen Sie zur offiziellen Quelle – und setzen Sie die Anforderungen mit klaren Fristen, Zuständigkeiten und Dokumentation um. So bleiben Sie rechtssicher und erhöhen zugleich das reale Sicherheitsniveau.

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