Aufgaben der Gemeinde bei Brandschutz und Hilfeleistung

Gemeinde sorgt für Feuerwehr, Prävention und Hilfe

Gemeinden tragen die zentrale Verantwortung für Brandschutz und Hilfeleistung. In allen Bundesländern ist gesetzlich festgelegt, dass sie eine leistungsfähige Feuerwehr sicherstellen und den abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung organisieren, finanzieren und koordinieren müssen.

Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr

Die Gemeinde ist Aufgabenträgerin für den örtlichen Brandschutz und die Hilfeleistung. Daraus folgt die Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln – je nach Größe und Gefahrenlage als Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr oder in Mischformen. Leistungsfähig bedeutet: rund um die Uhr einsatzbereit, personell ausreichend besetzt, fachlich qualifiziert und der örtlichen Gefährdungslage entsprechend ausgestattet.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe gehört ein verlässlicher Personal- und Ausstattungsrahmen. Die Gemeinde sorgt für Gewinnung und Bindung von Einsatzkräften (inklusive Jugendfeuerwehr und Quereinsteiger), für Aus- und Fortbildung, Arbeitsschutz sowie Führungsstrukturen. Sie beschafft Fahrzeuge, Schutzausrüstung und Einsatzmittel, stellt ein geeignetes Feuerwehrhaus, eine sichere Alarmierung (z. B. digitale Meldeempfänger, Sirenen, Funk) sowie Werkstätten und Logistik sicher. Ebenso trägt sie für die Löschwasserversorgung im öffentlichen Raum und die laufende Instandhaltung Verantwortung.

Strategisch untermauert die Gemeinde diese Pflicht über eine Gefahren- bzw. Feuerwehrbedarfsplanung, die regelmäßig fortgeschrieben wird und Fahrzeugkonzepte, Personalstärken, Ausrückzeiten und Standorte definiert. Sie erlässt die notwendigen Satzungen (Feuerwehr- und Kostenersatzsatzung), bestellt die Leitung der Feuerwehr und organisiert die Zusammenarbeit mit Leitstelle, Nachbarkommunen und Sonderkräften. Interkommunale Vereinbarungen helfen, Spezialtechnik und Expertise wirtschaftlich vorzuhalten.

Abwehrender Brandschutz und technische Hilfeleistung

Abwehrender Brandschutz bedeutet, Brände zu verhindern, zu erkennen und vor allem zu bekämpfen, um Menschen, Tiere, Sachwerte und Umwelt zu schützen. Die Gemeinde stellt sicher, dass ihre Feuerwehr in angemessener Zeit wirksam eingreifen kann – von der Menschenrettung über die Brandbekämpfung bis zur Nachsorge wie Brandwachen. Dazu gehören einsatztaktische Konzepte, Übungen, eine funktionsfähige Alarm- und Ausrückeordnung sowie die Abstimmung mit Bauaufsicht, Ordnungsbehörde und Betreibern kritischer Infrastrukturen.

Technische Hilfeleistung umfasst ein breites Spektrum: Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen, Unwetter- und Hochwassereinsätze, Sturm- und Schneebruch, Öl- und Gefahrstoffaustritte, Aufzugnotbefreiungen, Tierrettungen oder Unterstützung des Rettungsdienstes. Die Gemeinde muss ihre Feuerwehr so ausstatten und ausbilden, dass sie diese Lagen entsprechend der örtlichen Risiken bewältigen kann – vom hydraulischen Rettungssatz über Pumpen und Hochwasserbarrieren bis zu Kettensägen, Absturzsicherung und ggf. Spezialfahrzeugen. Für seltene Spezialgefahren organisiert sie ergänzend überörtliche Hilfe und gemeinsame Konzepte.

Operativ sorgt die Gemeinde für klare Zuständigkeiten, Alarmstichworte, Erreichbarkeit und Nachalarmierungswege, einschließlich Krisenkommunikation und Bürgerinformation. Sie regelt den Kostenersatz für bestimmte Hilfeleistungen, achtet auf Einsatzdokumentation, Nachbereitung und psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte. Die Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und der technischen Hilfeleistung sind damit nicht punktuelle Tätigkeiten, sondern ein fortlaufender Managementprozess, der Prävention, Einsatz und Wiederherstellung verbindet.

Die Kernaufgabe der Gemeinde beim Brandschutz und der Hilfeleistung ist eindeutig: Sie muss eine leistungsfähige Feuerwehr sicherstellen und den abwehrenden Brandschutz wie auch die technische Hilfeleistung zuverlässig organisieren. Das gelingt durch bedarfsorientierte Planung, qualifiziertes Personal, passende Ausstattung, belastbare Kooperationen und eine Finanzierung, die der lokalen Gefahrenlage gerecht wird. So wird aus der gesetzlichen Pflicht gelebte Daseinsvorsorge.

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