Gemeinden tragen in Deutschland eine zentrale Verantwortung für Brandschutz und Hilfeleistung. Kurz gefasst müssen sie eine leistungsfähige Feuerwehr bereitstellen, den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz organisieren und technische Hilfe bei Notlagen gewährleisten. Die Details ergeben sich aus den Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder, die den Rahmen für Planung, Ausstattung, Finanzierung und Zusammenarbeit vorgeben.
Gesetzliche Pflichten der Gemeinde im Brandschutz
Die Gemeinde ist nach Landesrecht verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen angemessene und jederzeit einsatzbereite Feuerwehr zu unterhalten. Ob als Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr oder in gemischter Form: Entscheidend ist, dass Personal, Technik und Organisation den Gefahren im Gemeindegebiet entsprechen und rund um die Uhr verfügbar sind. Dazu gehört auch, dass die Gemeinde die Alarmierung sicherstellt und eine klare Führungs- und Einsatzstruktur etabliert.
Wesentlich ist die vorausschauende Planung und Finanzierung. Die Gemeinde erstellt einen Feuerwehr- bzw. Brandschutzbedarfsplan, leitet daraus Personal- und Ausstattungsziele ab und stellt die erforderlichen Mittel bereit. Sie beschafft Fahrzeuge und Geräte, unterhält Gerätehäuser, sorgt für Aus- und Fortbildung, persönliche Schutzausrüstung, Unfallverhütung und Versicherungsschutz. Ergänzend erlässt sie Satzungen, etwa zur Organisation der Feuerwehr und zur Erhebung von Kostenersatz in bestimmten Einsatzfällen.
Zum Pflichtenkatalog zählt auch der vorbeugende Brandschutz. Je nach Landesrecht wirken Gemeinde und Feuerwehr bei Brandschauen, Bauvorhaben und Brandschutzberatungen mit, fördern Aufklärung und Brandschutzerziehung und pflegen Einsatz- und Alarmpläne. Ein Kernpunkt ist die Sicherstellung der Löschwasserversorgung: Hydrantennetze werden betrieben, überprüft und dokumentiert, damit im Ereignisfall ausreichende Wassermengen in vertretbarer Entfernung verfügbar sind. So reduziert die Gemeinde Risiken, bevor es brennt.
Organisation der Hilfeleistung: Aufgaben vor Ort
Hilfeleistung umfasst weit mehr als die Brandbekämpfung. Die Gemeinde organisiert, dass ihre Feuerwehr bei Verkehrsunfällen, Unwettern, Hochwasser, Gefahrstoffaustritten oder Tierrettungen wirksam helfen kann. Dazu gehören eine schlüssige Alarm- und Ausrückeordnung, abgestimmte Einsatzpläne und die sichere Zusammenarbeit mit der Integrierten Leitstelle. Die Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften, insbesondere werktags, ist aktiv zu sichern – etwa durch Arbeitgebervereinbarungen und flexible Personalmodelle.
Im Einsatzfall koordiniert die Gemeinde über ihre Feuerwehr die Lage vor Ort, richtet Führungsstrukturen ein und veranlasst Unterstützungsmaßnahmen. Sie aktiviert bei Bedarf Bauhof, Wasser- und Energieversorger, organisiert Sandsacklogistik, Notstrom, Absperrungen und Verkehrslenkung und wirkt an der Warnung und Information der Bevölkerung mit, beispielsweise über Sirenen, Lautsprecherdurchsagen oder Warn-Apps. Nach größeren Lagen stellt sie Notunterkünfte, Wärmeinseln oder Betreuungsstellen bereit und unterstützt bei der Schadensbeseitigung.
Zugleich ist Kooperation Pflicht: Gemeinden arbeiten mit Landkreis/Kreisfreien Städten, Katastrophenschutzbehörden, Polizei, THW, Hilfsorganisationen und Nachbarkommunen zusammen. Absprachen, gemeinsame Übungen und überörtliche Hilfevereinbarungen sichern, dass Ressourcen schnell gebündelt werden können. Ein modernes Krisen- und Risikomanagement umfasst zudem Vorsorge für kritische Infrastrukturen – etwa Notstrom für Rathaus, Leit- und Wasserwerke, Kraftstoffreserven und redundante Kommunikationswege – sowie die systematische Nachbereitung von Einsätzen, um Lehren in Planung und Ausbildung zurückzuführen.
Die Gemeinde muss den Brandschutz und die Hilfeleistung nicht nur formal gewährleisten, sondern praktisch lebbar machen: mit einer bedarfsorientierten Feuerwehr, solider Vorsorge, verlässlicher Alarmierung, guter Ausbildung und enger Kooperation über Zuständigkeitsgrenzen hinweg. So wird aus der gesetzlichen Pflicht gelebte Sicherheit – präventiv im Alltag und wirksam im Notfall.