Arbeitsstätten sind nur dann wirklich sicher, wenn Brandschutz nicht als einmalige Pflicht, sondern als gelebter Prozess verstanden wird. Ein Schlüsselbegriff, der in diesem Zusammenhang immer wieder fällt, ist ASR – und speziell ASR A2.2. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, und wie wird daraus praktische, alltagstaugliche Sicherheit?
Was bedeutet ASR im Brandschutz wirklich?
ASR steht für Technische Regeln für Arbeitsstätten. Diese Regeln konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und geben Arbeitgebern eine verlässliche Orientierung, wie Schutzziele rechtskonform und praxisnah erreicht werden können. Wer die einschlägigen ASR einhält, darf in der Regel davon ausgehen, die Vorgaben der ArbStättV zu erfüllen; alternativ sind auch gleichwertige Lösungen möglich, sofern sie das gleiche Schutzniveau gewährleisten.
Im Brandschutz ist die zentrale Regel die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Sie beschreibt, wie Betriebe die Brandgefährdung beurteilen, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen erforderlich sind und wie Beschäftigte zu unterweisen sind. Dazu gehören die Ausstattung mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen, die Alarmierung im Brandfall, die Bestellung und Ausbildung von Brandschutzhelfern sowie die klare Regelung von Verantwortlichkeiten.
Wichtig ist das Zusammenspiel mit weiteren Regelwerken: ASR A2.2 fokussiert auf den betrieblichen Brandschutz, während etwa ASR A1.3 die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (z. B. das Markieren von Feuerlöschern) und ASR A2.3 die Fluchtwege regelt. Zentrale Begriffe sind „normale“ und „erhöhte Brandgefährdung“, die Auswahl passender Löschmittel nach Brandklassen (A, B, C, D, F) sowie die Bemessung der Ausstattung über Leistungseinheiten (LE). Ziel ist stets ein wirksames, auf das Risiko abgestimmtes Gesamtsystem.
So setzen Betriebe ASR A2.2 in der Praxis um
Der erste Schritt ist die Gefährdungsbeurteilung. Verantwortliche analysieren Arbeitsbereiche, Prozesse, Stoffe und Zündquellen, bewerten Personengefährdungen (z. B. Publikumsverkehr, Alleinarbeit, eingeschränkt mobile Personen) und berücksichtigen bauliche Gegebenheiten. Das Ergebnis wird dokumentiert und bildet die Grundlage für alle nachfolgenden Maßnahmen – von der Auswahl der Löschtechnik bis zur Organisation von Alarmierung und Evakuierung. Bei komplexen Situationen empfiehlt sich die Einbindung eines Brandschutzbeauftragten oder externer Fachleute.
Anschließend werden technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählen ausreichend dimensionierte und geeignete Feuerlöscher je nach Brandklasse, gut sichtbar und dauerhaft zugänglich an Verkehrswegen, Ein- und Ausgängen positioniert und nach ASR A1.3 gekennzeichnet. In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung kommen zusätzliche oder spezialisierte Löschmittel zum Einsatz. Parallel werden Alarmierungskonzepte festgelegt, Sammelstellen definiert und mindestens 5 Prozent der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet – bei erhöhtem Risiko entsprechend mehr.
Im Betrieb gilt: Wirksamkeit sichern und fortlaufend verbessern. Beschäftigte erhalten regelmäßige Unterweisungen mit praktischen Lösch- und Evakuierungsübungen; neue Mitarbeitende werden frühzeitig eingewiesen. Feuerlöscher, Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen werden turnusgemäß geprüft, gewartet und bei Bedarf ersetzt – nach Herstellervorgaben und einschlägigen Normen. Alle Maßnahmen, Prüfungen und Ereignisse werden dokumentiert; Erkenntnisse aus Beinaheereignissen oder Übungen fließen in die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und der Notfallorganisation ein.
ASR im Brandschutz bedeutet keine starre Checkliste, sondern ein klar strukturiertes, risikoorientiertes Vorgehen. Wer die ASR A2.2 versteht und konsequent anwendet, schafft einen belastbaren Rahmen aus Technik, Organisation und Qualifikation – und wandelt gesetzliche Vorgaben in gelebte Sicherheit für Menschen und Werte. So wird Brandschutz vom Pflichtprogramm zum Wettbewerbsvorteil.