ASR A2 2 Massnahmen gegen Braende einfach erklaert

ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände – so heißt sie

Viele fragen sich derzeit: Wie heißt die neue Regel im Brandschutz für Arbeitsstätten – und was steht eigentlich drin? Kurz gesagt: Die ASR A2.2 ist die maßgebliche Technische Regel in Deutschland, wenn es um praktische Maßnahmen gegen Brände am Arbeitsplatz geht. Im Folgenden klären wir den Namen, die Einordnung und was Unternehmen konkret daraus ableiten müssen – verständlich, kompakt und anwendungsnah.

Wie heißt die neue Brandschutz-Regel ASR A2.2?

Die Regel heißt offiziell: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". ASR steht für "Technische Regeln für Arbeitsstätten". Herausgegeben wird sie durch den Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) und veröffentlicht von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zum betrieblichen Brandschutz.

Mit "neu" ist gemeint, dass die ASR A2.2 in einer überarbeiteten Fassung vorliegt. Der Titel bleibt gleich, die Inhalte wurden jedoch aktualisiert und präzisiert. Dazu zählen klarere Vorgaben zur Organisation des Brandschutzes, zu Unterweisungen und Übungen sowie zur Auswahl, Anzahl und Platzierung von Feuerlöscheinrichtungen – abgestuft nach normaler und erhöhter Brandgefährdung.

Wichtig ist die sogenannte Vermutungswirkung: Wer die ASR A2.2 einhält, kann grundsätzlich davon ausgehen, die Anforderungen der ArbStättV in Sachen Brandschutz zu erfüllen. Die Regel gilt für Arbeitsstätten aller Art – vom Büro über die Werkstatt bis zum Lager – und richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie an verantwortliche Personen im Arbeitsschutz.

ASR A2.2 einfach erklärt: Inhalte und Pflichten

Kern der ASR A2.2 ist die Gefährdungsbeurteilung. Unternehmen müssen ermitteln, welche Brandgefahren bestehen, wie viele Menschen anwesend sind, welche Tätigkeiten stattfinden, welche Stoffe verwendet oder gelagert werden und welche Zündquellen existieren. Daraus leitet sich ab, ob eine normale oder eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt – und welche technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen erforderlich sind. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen.

Zur Ausstattung gehören geeignete Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Zahl und mit passenden Löschmitteln (z. B. für Brandklassen A, B, F). Die ASR A2.2 arbeitet mit Löschmitteleinheiten (LE), über die sich die erforderliche Menge und Kombination von tragbaren Feuerlöschern ermitteln lässt. Entscheidend sind außerdem kurze Wege, gute Erreichbarkeit, eindeutige Kennzeichnung nach ASR A1.3/ISO 7010, sowie die regelmäßige Instandhaltung und Prüfung der Geräte (in der Praxis üblicherweise im Zweijahresrhythmus durch fachkundige Personen).

Organisatorisch verlangt die ASR A2.2 klare Alarmierungs- und Räumungsabläufe, gut sichtbare Flucht- und Rettungspläne, sowie die Benennung und Ausbildung von Brandschutzhelferinnen und -helfern – in der Regel mindestens 5 Prozent der Beschäftigten, abhängig von Schichtbetrieb, Flächen und Gefährdungen. Alle Beschäftigten sind mindestens einmal jährlich zum Verhalten im Brandfall zu unterweisen; praktische Löschübungen für Brandschutzhelfer gehören dazu und sind regelmäßig aufzufrischen. Bei erhöhter Brandgefährdung kommen zusätzliche Maßnahmen wie häufigere Unterweisungen, besondere Löschmittel oder zusätzliche technische Schutzsysteme hinzu.

Kurz gefasst: Die "neue" ASR A2.2 heißt weiterhin "Maßnahmen gegen Brände" und ist die praxisnahe Richtschnur für wirksamen Brandschutz in Arbeitsstätten. Wer die Gefährdungen systematisch bewertet, passende Löschtechnik bereitstellt, klar organisiert und regelmäßig unterweist, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen – er schützt vor allem Menschen, Sachwerte und Betriebsabläufe. Nutzen Sie die Gefährdungsbeurteilung als Startpunkt und bringen Sie Ihre Brandschutzorganisation auf den aktuellen Stand.

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