Wer kontrolliert den Brandschutz im Mietshaus? Kurz gesagt: Es gibt nicht die eine “Brandpolizei”, die regelmäßig überall vorbeischaut. Verantwortlich ist vor allem der Eigentümer beziehungsweise Vermieter als Betreiber des Gebäudes – unterstützt von der Hausverwaltung, Fachfirmen und, je nach Situation, auch überprüft durch Behörden oder Versicherer. Der Brandschutz ist damit ein Zusammenspiel aus Pflichten, Kontrollen und Meldewegen.
Wer ist für den Brandschutz im Mietshaus zuständig?
Die Hauptverantwortung liegt beim Eigentümer bzw. Vermieter. Er hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht und muss sicherstellen, dass das Gebäude den bau- und brandschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehören die ordnungsgemäße Instandhaltung des Treppenhauses als Rettungsweg, das Funktionieren von Türen mit Selbstschließern, ggf. vorhandene Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung sowie – wo vorhanden – Brandmelde- oder Sprinklertechnik. In der Praxis übernimmt die Hausverwaltung die Organisation und Dokumentation dieser Betreiberpflichten.
Mieterinnen und Mieter haben Mitwirkungspflichten: Sie dürfen Flucht- und Rettungswege nicht verstellen, müssen technische Mängel (zum Beispiel klemmende Treppenhaustüren oder defekte Rauchwarnmelder) melden und Brandlasten im Treppenhaus vermeiden. Für Rauchwarnmelder gilt: In allen Bundesländern sind sie vorgeschrieben. Die Verantwortung für Installation und Wartung ist landesrechtlich geregelt; häufig liegt beides beim Eigentümer, teils kann die Wartung dem unmittelbaren Wohnungsnutzer übertragen sein – praktisch wird sie oft durch eine Fachfirma im Auftrag der Verwaltung durchgeführt.
Wichtig ist die klare Aufgabenverteilung: Der Vermieter/Verwalter beauftragt Prüfungen, hält Prüf- und Wartungsnachweise vor und setzt festgestellte Mängel fristgerecht instand. Die Mieterschaft beachtet die Hausordnung und meldet Auffälligkeiten. So entsteht ein lückenloses System, in dem vorbeugender Brandschutz nicht nur formal erfüllt, sondern im Alltag gelebt wird.
Kontrollen durch Behörden, Versicherer und Fachfirmen
Behördliche Kontrollen finden in Wohngebäuden nicht flächendeckend und regelmäßig statt. Zuständig sind je nach Anlass die örtliche Bauaufsichtsbehörde und der vorbeugende Brandschutz der Feuerwehr. Anlässe sind z. B. Bauabnahmen, Nutzungsänderungen, Hinweise auf erhebliche Mängel, besondere Gefahrenlagen oder – je nach Landesrecht – turnusmäßige Feuerbeschauen. Bei Sonderbauten wie Hochhäusern gelten strengere Regeln, oft inklusive wiederkehrender Prüfungen durch anerkannte Prüfsachverständige.
Gebäudeversicherer führen bei größeren Objekten oder nach Schadenereignissen risikoorientierte Begehungen durch. Ihre Risikoingenieure prüfen typische Gefahrenquellen, fordern ggf. Maßnahmen (zum Beispiel regelmäßige Elektroprüfungen) und können Auflagen mit Wirkung auf Prämie und Deckung formulieren. Werden wesentliche Auflagen ignoriert oder Mängel nicht beseitigt, kann das im Ernstfall den Versicherungsschutz beeinträchtigen.
Den laufenden “Pulsschlag” der Kontrolle leisten Fachfirmen. Sie warten Rauchwarnmelder nach DIN 14676, prüfen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sicherheits- und Notbeleuchtung, Feststellanlagen an Brandschutztüren, ggf. Brandmeldeanlagen (nach VDE 0833/DIN 14675) und führen dokumentierte Funktionsprüfungen durch. Prüfintervalle sind normativ vorgegeben (häufig jährlich, bei Rauchwarnmeldern mindestens einmal jährlich, bei bestimmten Anlagen zusätzlich monatliche Sicht- oder Funktionsprüfungen). Alle Maßnahmen werden in Prüf- und Wartungsbüchern dokumentiert; die Verwaltung bewahrt diese Nachweise auf und veranlasst zeitnahe Mängelbeseitigung. So lässt sich gegenüber Behörden und Versicherern jederzeit die ordnungsgemäße Betreiberverantwortung belegen.
Fazit: Im Mietshaus trägt der Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung die Gesamtverantwortung für den Brandschutz, unterstützt durch die Mitwirkung der Mieterschaft. Behörden kontrollieren anlassbezogen oder – je nach Landesrecht – turnusmäßig, Versicherer risikoorientiert. Die eigentliche “Kontrolle im Alltag” erfolgt durch regelmäßige Wartungen und Prüfungen durch Fachfirmen samt sauberer Dokumentation. Wer seine Rollen kennt und Mängel zügig behebt, sorgt für Sicherheit – und für Rechtssicherheit.