Brandschutz im Treppenhaus was ist erlaubt und verboten

Brandschutz im Treppenhaus: erlaubt oder tabu

Das Treppenhaus ist in Wohngebäuden weit mehr als ein Durchgang: Es ist ein zentraler Flucht- und Rettungsweg. Genau deshalb gelten hier besondere Brandschutzregeln, die oft strenger sind als im privaten Wohnraum. Wer wissen will, was im Treppenhaus stehen darf und was nicht, sollte neben der Hausordnung vor allem das Schutzziel im Blick behalten: freie Wege, minimale Brandlast und funktionierende Brandschutzeinrichtungen.

Erlaubt im Treppenhaus: Was brandsicher stehen darf

Grundsatz Nummer eins: Im Treppenhaus darf nur stehen, was den Fluchtweg nicht einengt, keine zusätzliche Brandlast darstellt und die Nutzung im Notfall nicht verzögert. Fest installierte, brandschutzrelevante Elemente wie Handläufe, Notbeleuchtung, Feuerlöscher, Brandmelder, Hydranten oder Rettungsweg-Beschilderungen sind selbstverständlich zulässig und teils vorgeschrieben. Kleine, flache und schwer entflammbare Fußmatten direkt vor der Wohnungstür werden in vielen Häusern geduldet, sofern sie nicht hervorstehen, keine Stolperkante bilden und von der Hausordnung nicht ausgeschlossen sind.

Hilfsmittel, die der Barrierefreiheit dienen, können erlaubt sein: Rollatoren oder Gehhilfen dürfen oft in einer Nische oder eindeutig zugewiesenen Fläche stehen, wenn die notwendige Fluchtweg-Breite jederzeit frei bleibt. Für Kinderwagen gilt ähnliches: Sie können in Abstimmung mit Vermietung/Hausverwaltung und nur dort abgestellt werden, wo sie den Durchgang nicht verengen; ideal sind speziell ausgewiesene Bereiche. Als Faustregel gilt: Flucht- und Rettungswege müssen über die volle notwendige Breite frei bleiben (konkrete Mindestbreiten ergeben sich aus Bauunterlagen bzw. Landesbauordnung, häufig 1,0 bis 1,2 Meter).

Kurzzeitige Abstellungen sind in der Regel nur temporär zulässig, etwa für die Treppenhausreinigung oder eine Anlieferung – danach muss die Fläche sofort wieder frei sein. Schlichte, nicht brennbare und flach angebrachte Hinweise oder Klingelschilder sind unproblematisch; offene Dekorationen aus leicht entzündlichen Materialien sollten vermieden werden. Brandschutztüren, insbesondere zu Kellern oder Müllräumen, müssen frei beweglich bleiben und selbstständig schließen können; alles, was diese Funktion beeinträchtigt, ist nicht zulässig – Türkeile haben hier keinen Platz.

Verboten im Treppenhaus: Was raus muss und warum

Alles, was brennt, den Durchgang verengt oder Rauchentwicklung begünstigt, hat im Treppenhaus nichts verloren. Dazu zählen typischerweise Möbel, Schuhregale, Kinderfahrräder und Fahrräder, Kisten, Kartons, Müllsäcke, Pflanzen in voluminösen Kübeln, Wäschekörbe oder Schirmständer. Offene Flammen und Wärmequellen – Kerzen, Adventskränze, Duftlampen – sind im Fluchtweg tabu; auch dekorative Girlanden oder Textilien an Geländern erhöhen die Brandlast und behindern im Ernstfall die Orientierung.

Besonders kritisch sind Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus: Das Abstellen, insbesondere aber das Laden von E-Bikes, E-Scootern, Hoverboards oder Akkupacks im Treppenhaus ist aus Brandschutzgründen in der Regel untersagt. Akkubrände entwickeln giftigen Rauch und hohe Temperaturen in sehr kurzer Zeit; zugleich werden Ladekabel zur Stolperfalle im Fluchtweg. Ebenfalls verboten sind Gasflaschen, Grillgeräte, leicht entzündliche Reinigungsmittel in Mengen sowie alles, was die Selbstschließfunktion von Brandschutztüren beeinträchtigt – Türkeile oder provisorische Feststeller sind ein klares No-Go.

Wichtig ist auch die rechtliche Seite: Das Treppenhaus ist Gemeinschaftsfläche und Fluchtweg – Brandschutzrecht und Hausordnung gehen hier vor individuellen Abstellwünschen. Selbst wenn Gerichte das kurzzeitige Abstellen von Kinderwagen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt haben, gilt stets: Keine Einengung, keine Erhöhung der Brandlast, keine Beeinträchtigung von Brandschutzeinrichtungen. Wer unsicher ist, klärt die Details mit der Hausverwaltung; Verstöße können Abmahnungen, Beseitigungsaufforderungen, Bußgelder oder im Schadenfall haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kurz gesagt: Im Treppenhaus darf brandschutztechnisch nur stehen, was den Fluchtweg nicht einengt, keine nennenswerte Brandlast erzeugt und keine Sicherheitseinrichtung beeinträchtigt. Erlaubt sind notwendige Installationen sowie in Abstimmung platzierte Hilfsmittel in Nischen; verboten sind brennbare, sperrige oder riskante Gegenstände – besonders alles mit Akku und jede Form offener Flamme. Wer sich an diese Grundsätze und die Hausordnung hält, sorgt dafür, dass der lebenswichtige Rettungsweg im Notfall frei und sicher bleibt.

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