Wer plant den Brandschutz? In Bauprojekten ist das keine Ein-Mann-Aufgabe, sondern Ergebnis abgestimmter Arbeit vieler Beteiligter. Vom ersten Entwurf bis zur Abnahme tragen Bauherr, Architekt, Fachplaner, Prüfer und Behörden jeweils klar definierte Rollen – und nur ihr Zusammenspiel sorgt dafür, dass Gebäude sicher und genehmigungsfähig sind.
Wer plant den Brandschutz in Bauprojekten wirklich?
Die kurze Antwort: Niemand allein. Der Bauherr beauftragt in der Regel einen Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (oft als Brandschutzingenieur oder -sachverständiger bezeichnet), der das Brandschutzkonzept und den Brandschutznachweis erstellt. Der Architekt koordiniert dieses Konzept mit Grundriss, Nutzung, Materialwahl und Baurecht und sorgt dafür, dass die Maßnahmen im Entwurf praktikabel, wirtschaftlich und gestalterisch sinnvoll umgesetzt werden.
Wie tief diese Spezialisierung geht, hängt vom Projekt ab. In kleinen, standardisierten Bauvorhaben kann der Architekt viele Grundsätze des Brandschutzes mitplanen. Bei Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Hochhäusern, Industrie- und Pflegebauten) ist ein eigenständiges Brandschutzkonzept durch einen anerkannten Fachplaner üblich und oft bauordnungsrechtlich gefordert. Grundlage bilden MBO/LBO, MVV TB sowie einschlägige Richtlinien und Normen (z. B. MLAR, Industriebaurichtlinie, DIN).
Brandschutzplanung ist ein iterativer Prozess über alle Leistungsphasen: In der Vorplanung werden Schutzziele und Grundstrategien festgelegt, zur Baugenehmigung der formale Nachweis geführt und in der Ausführungsplanung die Details geklärt. Tragwerksplaner legen Feuerwiderstände fest, TGA-Planer konzipieren BMA, RWA, Sprinkler und Sprachalarmierung, und die Fachbauleitung überwacht die Umsetzung auf der Baustelle. Am Ende steht die Abnahme – mit Funktionsprüfungen, Dokumentation und Auflagen für den Betrieb.
Rollen von Architekten, Fachplanern, Prüfern und Behörden
Architekten tragen die Gesamtkoordination: Sie integrieren die brandschutztechnischen Anforderungen in Grundriss, Schnitt und Detail – etwa Flucht- und Rettungswege, Brand- und Rauchabschnitte, notwendige Treppenräume, Leitungsführung und Materialkonzepte. Sie sichern die Konsistenz zwischen Brandschutzkonzept, Ausführungsplanung und Ausschreibung und achten darauf, dass Lösungen nicht nur regelkonform, sondern auch nutzungstauglich und wirtschaftlich sind. Zudem moderieren sie die Schnittstellen zwischen allen Fachdisziplinen.
Der Fachplaner Brandschutz definiert die Schutzziele, erstellt das Brandschutzkonzept/-nachweis, legt Maßnahmen fest und stimmt Sonderlösungen mit den Behörden ab. Bei komplexen Projekten gehören Evakuierungs- oder Rauchsimulationsrechnungen, Kompensationsmaßnahmen und Abweichungsbegründungen dazu. In der Ausführung begleitet er die Fachbauleitung, prüft Nachweise, Musterlösungen und Nachträge und wirkt bei Inbetriebnahmen und Abnahmen mit – damit Konzept und Realität zusammenpassen.
Prüfingenieure bzw. anerkannte Prüfsachverständige für Brandschutz kontrollieren bei prüfpflichtigen Vorhaben (insbesondere Sonderbauten) das Konzept und die Ausführung unabhängig. Die Bauaufsichtsbehörde erteilt auf dieser Basis die Genehmigung, formuliert Auflagen und prüft im Rahmen der Schlussabnahme die Einhaltung. Die Feuerwehr gibt fachliche Stellungnahmen zu Anfahrtswegen, Löschwasserversorgung, Aufstell- und Angriffsflächen und nimmt häufig an Funktionsprüfungen teil. Nach Inbetriebnahme sorgen Betreiberpflichten, Brandschutzordnung und ggf. ein Brandschutzbeauftragter dafür, dass das Sicherheitsniveau im Alltag erhalten bleibt.
Wer plant den Brandschutz? Die richtige Antwort lautet: alle – aber jede Rolle mit eigenem Fokus. Der Fachplaner entwickelt das Konzept, Architekt und Fachdisziplinen integrieren und realisieren es, Prüfer und Behörden sichern Qualität und Rechtssicherheit, und der Betreiber hält das Schutzniveau im Betrieb. Gut organisierte Zusammenarbeit ist dabei die beste Brandschutzmaßnahme.