Im Mietshaus gibt es keinen allgegenwärtigen „Brandschutz-Kontrolleur“, der regelmäßig durch alle Wohnungen läuft. Stattdessen verteilt sich die Verantwortung: Eigentümer und Hausverwaltung organisieren Prüfungen und Wartungen, Fachbetriebe und Sachverständige kontrollieren technische Anlagen, und Behörden oder Feuerwehr greifen nur in bestimmten Fällen ein. Mieterinnen und Mieter tragen ebenfalls Pflichten, die den Brandschutz im Alltag erst wirksam machen.
Wer prüft den Brandschutz im Mietshaus wirklich?
Im Alltag liegt die laufende Prüfung des Brandschutzes vor allem beim Eigentümer beziehungsweise der Hausverwaltung. Sie beauftragen Fachfirmen mit der Wartung und Funktionsprüfung von Anlagen wie Rauchwarnmeldern, Brandmelde- oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (sofern vorhanden), Türschließern an Treppenraumtüren oder Notbeleuchtungen in Fluren. Bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten wird der bauliche Brandschutz im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen und abgenommen – im Regelbetrieb danach gibt es jedoch keine pauschalen, behördlichen Routinebegehungen in normalen Wohnhäusern.
Die Feuerwehr „kontrolliert“ Mietshäuser nicht standardmäßig. Sie wird präventiv in die sogenannte Brandverhütungsschau einbezogen, doch diese betrifft vor allem Sonderbauten (zum Beispiel Hochhäuser, Versammlungsstätten, Krankenhäuser) und nicht das durchschnittliche Mehrfamilienhaus. Kommt es zu Beschwerden, Verdachtsmomenten oder akuten Gefahren, kann die zuständige Behörde gemeinsam mit der Feuerwehr selbstverständlich einschreiten, Auflagen erteilen oder im Extremfall Nutzungsbeschränkungen anordnen.
Ein wichtiger Baustein staatlich flankierter Kontrolle ist der Schornsteinfeger: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger überwacht turnusgemäß Abgasanlagen, Feuerstätten und Lüftungsschächte. Außerdem gibt es je nach Ausstattung des Hauses wiederkehrende Prüfpflichten durch anerkannte Sachverständige oder zugelassene Überwachungsstellen (z. B. für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675, Rauchabzugsanlagen oder Sprinkler in Sonderbauten). Kurz: Technische Systeme werden fachkundig geprüft, die Gesamtverantwortung bleibt beim Eigentümer.
Zuständigkeiten von Vermieter, Feuerwehr, Amt
Vermieter beziehungsweise Eigentümer tragen die Hauptverantwortung für den vorbeugenden Brandschutz: Sie müssen den baulichen Zustand sichern (funktionierende, freie Flucht- und Rettungswege, brandlastarme Treppenräume, selbstschließende Türen), vorgeschriebene Rauchwarnmelder installieren und die gesetzlich geforderten Wartungen organisieren. Wer die Wartung der Rauchwarnmelder durchführt, bestimmt das jeweilige Landesrecht; oft wird sie vertraglich an Mieter übertragen, bleibt aber grundsätzlich in der Organisationspflicht des Eigentümers. Hausverwaltungen dokumentieren Wartungen, Mängelbeseitigungen und informieren Mieter über Verhaltensregeln, etwa das Verbot, Fahrräder im Treppenhaus abzustellen.
Feuerwehr und Behörden greifen punktuell und anlassbezogen ein. Die untere Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung des Baurechts, sie kann bei Anzeigen, nach Bränden oder bei offenkundigen Gefahren Kontrollen veranlassen. Die Brandverhütungsschau findet regelmäßig bei Sonderbauten statt; die Feuerwehr unterstützt dabei fachlich. Ergibt sich eine Gefahr im Verzug, können Maßnahmen bis hin zur Räumung angeordnet werden. Ergänzend kontrolliert der Schornsteinfeger gesetzlich festgelegte Anlagen in festen Intervallen und stellt Mängelabnahmen sicher.
Mieterinnen und Mieter sind Teil der Sicherheitskette: Sie halten Flure und Treppenräume frei, manipulieren keine Rauchwarnmelder oder Brandschutztüren, melden Defekte (z. B. an Türschließern, Notbeleuchtung, Meldern) unverzüglich und beachten Lager- und Grillverbote auf Balkonen oder in Kellern, wie in der Hausordnung geregelt. Werden Pflichten grob verletzt, kann das mietrechtliche Folgen haben. Bleibt der Vermieter untätig, helfen eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung, im Notfall die Information an Bauaufsicht oder Feuerwehr bei akuter Gefahr; eine Mietminderung kommt nur im Rahmen des Mietrechts und nach juristischer Prüfung in Betracht.
Die kurze Antwort auf „Wer kontrolliert den Brandschutz im Mietshaus?“ lautet: primär der Eigentümer, fachlich unterstützt von Wartungsfirmen und Sachverständigen; Behörden und Feuerwehr prüfen nicht routinemäßig, sondern gezielt und bei Sonderbauten. Für Bewohner heißt das: auf freie Fluchtwege achten, Melder nicht deaktivieren, Mängel melden. Wer Klarheit möchte, bittet die Hausverwaltung um die letzten Wartungsprotokolle der Melder, der Türschließer und – falls vorhanden – von Brandmelde- oder Rauchabzugsanlagen; bei echten Gefahren zählt der Anruf bei der Feuerwehr immer zuerst.