Das Treppenhaus ist in Wohn- und Geschäftsgebäuden der wichtigste Flucht- und Rettungsweg. Wer sich fragt „was darf im Treppenhaus stehen? brandschutz“, stößt schnell auf strenge Regeln – und das aus gutem Grund: Schon kleine Hindernisse oder zusätzliche Brandlasten können im Ernstfall lebensgefährlich sein. Der folgende Überblick erklärt verständlich, was aus Sicht des Brandschutzes erlaubt ist, was auf keinen Fall abgestellt werden darf und wie Hausgemeinschaften praktikable Lösungen finden.
Was darf im Treppenhaus stehen? Brandschutzregeln
Grundsatz Nummer eins: Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei, sicher und raucharm passierbar bleiben. Rechtsgrundlagen sind vor allem die jeweilige Landesbauordnung, die Musterbauordnung, einschlägige Normen wie DIN 18065 (Treppen) sowie die Arbeitsstättenregeln ASR A2.3 in gewerblichen Objekten. Ergänzend gelten die Brandschutzordnung (z. B. nach DIN 14096) und die Hausordnung. Daraus folgt: Keine Brandlasten, keine Stolperfallen, keine Engstellen – Türen, Handläufe, Melder, Feuerlöscher und Rettungszeichen müssen ungehindert nutzbar und sichtbar sein.
Dauerhaft „erlaubt“ sind fest installierte Bauteile und Einrichtungen, die dem Betrieb und der Sicherheit dienen: Beleuchtung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sprinklerköpfe, Sensorik, Handfeuerlöscher, Wandhydranten, Rettungsweg-Beschilderung, Briefkästen und Aushangtafeln an der Wand. Sehr flache, rutschfeste Fußmatten unmittelbar vor der Wohnungstür werden vielerorts geduldet, sofern sie nicht verrutschen, keine Kanten bilden und die Breite des Rettungswegs nicht mindern; maßgeblich ist aber stets die Hausordnung und die Entscheidung der Verwaltung.
Nur kurzfristig abstellen ist die Devise. Das gilt etwa für Paketabstellungen bis zur zeitnahen Abholung oder das vorübergehende Abstellen eines Kinderwagens beim Entladen – jedoch wirklich nur für kurze Zeit und ohne jede Beeinträchtigung der Fluchtwegbreite. Wer Zweifel hat, sollte die Hausverwaltung um eine klare, schriftliche Regelung bitten. Sinnvoll sind außerdem ausgewiesene Abstellräume (Fahrradkeller, Kinderwagenräume) außerhalb der Rettungswege, damit das Treppenhaus dauerhaft frei bleibt.
Brandschutz im Treppenhaus: Verbotenes und Erlaubtes
Klar verboten sind Gegenstände, die Brandlasten erhöhen, Rauchentwicklung begünstigen oder Fluchtwege verengen: Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter (insbesondere deren Akkus und das Laden!), Möbel, Schuhregale, Kisten, Kartons, Altpapier, Müllsäcke, Sperrmüll, Teppiche/Brücken, Pflanzen und Dekorationen, Laternen, Kerzen oder Lichterketten. Ebenfalls tabu: das Zuhängen von Rettungszeichen, das Blockieren von Rauch- und Feuerschutztüren, das Verstellen von Feuerlöschern, Wandhydranten, Elektroverteilern oder Meldern. Auch das „zwischenparken“ über Nacht zählt in der Regel als unzulässige Dauernutzung.
Bedingt erlaubt und nur mit ausdrücklicher Duldung sind in manchen Häusern einzelne Kleinigkeiten, sofern die lichten Breiten und Sicherheitsfunktionen unangetastet bleiben: eine sehr flache, rutschfeste Fußmatte; in Ausnahmefällen ein Rollator oder ein Kinderwagen für kurze Zeit, wenn kein anderer Stellplatz verfügbar ist und der Rettungsweg vollständig frei bleibt. Schmale, geschlossene Schuhschränke oder Pflanzen wirken zwar „aufgeräumt“, gelten aber meist als zusätzliche Brandlast und sind deshalb regelmäßig untersagt. Grundsätzlich gilt: Ohne klare Genehmigung – lieber weglassen.
Für die Praxis helfen drei einfache Regeln: Nichts dauerhaft im Treppenhaus lagern, keine Akkus laden oder aufbewahren und sämtliche Rettungswege, Türen und Bedienelemente frei halten. Hausverwaltungen sollten alternative Stellflächen schaffen (Fahrradkeller, Kinderwagenräume, E-Ladebereiche außerhalb von Fluchtwegen mit Brandschutzkonzept) und die Hausordnung sichtbar aushängen. Bei Unklarheiten geben lokale Feuerwehr, Bauaufsicht oder die Hausverwaltung Auskunft; im Zweifel hat die Sicherheit Vorrang.
Ein sicheres Treppenhaus ist kein „Nice-to-have“, sondern lebenswichtig. Wer Brandlasten vermeidet, Engstellen verhindert und nur wirklich Notwendiges kurzfristig abstellt, erfüllt die Brandschutzpflichten – und schützt Nachbarinnen und Nachbarn. Klare Hausregeln, ausgewiesene Abstellräume und Rücksprache mit der Verwaltung sorgen dafür, dass im Ernstfall jeder Meter zählt.