Wie oft ist eine Brandschutzunterweisung noetig

Einmal jährlich, plus bei Einstieg oder Änderungen

Eine Brandschutzunterweisung ist mehr als eine Pflichtübung: Sie sorgt dafür, dass Beschäftigte im Ernstfall richtig reagieren, Feuer erst gar nicht entsteht und Schäden minimiert werden. Viele Unternehmen fragen sich konkret: Wie oft muss man eine Unterweisung für Brandschutz machen? Die kurze Antwort lautet: in der Regel mindestens einmal pro Jahr – plus anlassbezogen, etwa bei Änderungen oder nach Zwischenfällen. Im Folgenden finden Sie klare Orientierung zu Intervallen, rechtlichen Grundlagen und sinnvollen Praxisempfehlungen.

Wie oft ist eine Brandschutzunterweisung nötig?

Die Brandschutzunterweisung richtet sich an alle Beschäftigten und behandelt unter anderem das Verhalten im Brandfall, die Nutzung von Feuerlöschern, Meldewege, Flucht- und Rettungswege sowie betriebsspezifische Gefahrenquellen. Ziel ist es, das sichere Handeln im Alltag und im Notfall zu verankern und dadurch Risiken zu reduzieren. Eine gute Unterweisung verbindet Theorie mit konkreten Beispielen aus dem eigenen Betrieb.

Zur Frage „wie oft muss man eine Unterweisung für Brandschutz machen?“ gilt: mindestens einmal jährlich für alle Beschäftigten. Zusätzlich ist eine Erstunterweisung bei Arbeitsbeginn verpflichtend, ebenso bei einem Wechsel der Tätigkeit, bei neuen Arbeitsmitteln, neuen Gefahrstoffen oder veränderten Arbeitsbedingungen. Auch bei längerer Abwesenheit kann eine erneute Unterweisung sinnvoll sein, um Wissen aufzufrischen.

Über die jährliche Routine hinaus sind zusätzliche Termine angezeigt, wenn sich das Gefährdungsprofil erhöht, etwa bei Heißarbeiten, in Pflege- und Krankenhäusern, in Bereichen mit hohem Besucheraufkommen oder bei erhöhter Brandlast. Nach Beinaheereignissen oder tatsächlichen Bränden sollte eine außerplanmäßige Unterweisung stattfinden, um Erkenntnisse unmittelbar in Verhalten und Abläufe zu überführen. Saisonale Spitzen, neue Schichten oder größere Teamwechsel sind weitere typische Auslöser.

Gesetzliche Vorgaben und empfohlene Intervalle

Rechtlich maßgeblich sind vor allem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §12), die DGUV Vorschrift 1 (§4) sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Daraus ergibt sich: Beschäftigte sind mindestens einmal jährlich und anlassbezogen zu unterweisen. Inhalte müssen auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten sein; bloße Allgemeinunterweisungen ohne Bezug zur betrieblichen Realität reichen nicht aus.

Für Brandschutzhelfer gelten ergänzende Anforderungen: Sie benötigen eine praktische Ausbildung an Löschgeräten und eine Auffrischung in regelmäßigen Abständen – in der Regel alle 3 bis 5 Jahre, bei erhöhter Gefährdung häufiger. Der Anteil ausgebildeter Brandschutzhelfer liegt üblicherweise bei mindestens 5 Prozent der Beschäftigten; in Schichtbetrieben, großen Flächen oder Bereichen mit besonderem Risiko kann ein höherer Anteil nötig sein, um die Verfügbarkeit sicherzustellen.

Wichtig ist auch die Form: Unterweisungen können in Präsenz, digital oder hybrid stattfinden, solange Interaktivität, Verständniskontrolle und der konkrete Praxisbezug gewährleistet sind. Praktische Löschübungen sind für Brandschutzhelfer obligatorisch und für alle Mitarbeitenden sehr empfehlenswert. Jede Unterweisung ist zu dokumentieren – mit Datum, Inhalten, Teilnehmenden und Unterschriften bzw. digitaler Bestätigung –, damit Nachweis- und Prüfpflichten erfüllt sind.

Kurz gefasst: Eine Brandschutzunterweisung ist bei Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal jährlich erforderlich; bei Änderungen, erhöhten Risiken oder nach Vorfällen kommen anlassbezogene Termine hinzu. Brandschutzhelfer werden zusätzlich in der Praxis geschult und alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt. Wer Unterweisungen betriebsspezifisch gestaltet, regelmäßig dokumentiert und praktische Übungen integriert, erfüllt nicht nur die Vorgaben, sondern stärkt vor allem die Sicherheit im Alltag.

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