Brandschutz ist in Deutschland keine Frage eines einzigen Gesetzes, sondern eine Querschnittsaufgabe: Bauordnungsrecht der Länder, Arbeitsschutzvorgaben, technische Regeln und spezielle Sonderbauvorschriften greifen wie Zahnräder ineinander. Wer wissen will, „in welchem Gesetz der Brandschutz geregelt ist“, muss daher je nach Gebäudeart, Nutzung und Bundesland in unterschiedliche Normen und Verordnungen schauen. Der folgende Überblick ordnet die wichtigsten Rechtsquellen ein und zeigt, wo Sie konkret nachlesen sollten.
In welchem Gesetz ist der Brandschutz geregelt?
Eine pauschale Antwort „in diesem einen Gesetz“ gibt es nicht. Brandschutz ist föderal organisiert und verteilt sich auf mehrere Ebenen: Im Kern steht das Bauordnungsrecht der Länder, das die Anforderungen an Bauwerke regelt. Daneben gelten für Arbeitsstätten bundesrechtliche Anforderungen aus dem Arbeitsschutz. Ergänzt wird das Ganze durch Sonderbauvorschriften für besondere Gebäudeklassen sowie durch anerkannte Regeln der Technik und Normen, die über Verwaltungsvorschriften verbindlich werden.
Im Bauordnungsrecht findet sich der zentrale Grundsatz in § 14 der Musterbauordnung (MBO): Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Dieser Grundsatz ist in allen Landesbauordnungen (LBO) verankert, wenn auch mit landesspezifischen Formulierungen und Details.
Parallel dazu regelt das Arbeitsschutzrecht den Brandschutz in Unternehmen und Behörden. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber zu geeigneten Notfallmaßnahmen; konkretisiert wird das über die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (z. B. ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Für besondere Gefährdungen greifen weitere Vorschriften wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) samt TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Bauordnungsrecht, Arbeitsschutz, Sonderbauvorschriften
Bauordnungsrecht: Die Landesbauordnungen sind die Hauptquelle für baulichen Brandschutz – von der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen über Rettungswege bis zur Anordnung von Brandabschnitten. Die Länder machen technische Regeln über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (häufig nach Vorbild der MVV TB) verbindlich, darunter etwa Eurocodes, die Klassifizierung des Brandverhaltens nach DIN EN 13501 und brandschutzrelevante DIN-Normen. Für Planung und Genehmigung sind häufig Brandschutzkonzepte erforderlich; wiederkehrende Prüfungen technischer Anlagen regeln länderspezifische Prüfverordnungen (PrüfVO).
Arbeitsschutz: Auf Betriebsebene verlangt das ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung, aus der vorbeugende und organisatorische Brandschutzmaßnahmen abzuleiten sind. Die ArbStättV und ASR A2.2 konkretisieren dies mit Vorgaben zu Feuerlöschern, Alarmierung, Flucht- und Rettungswegen sowie zur Bestellung und Unterweisung von Brandschutzhelfern (typischer Richtwert: mindestens 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Gefährdung mehr). Ergänzend regeln TRGS 800 und weitere Technische Regeln den Umgang mit brennbaren und explosiven Stoffen; die DGUV-Vorschriften und -Informationen geben praxisnahe Vorgaben für Ausbildung, Übungen und Unterweisung.
Sonderbauvorschriften: Für besondere Nutzungen gelten zusätzliche, teils sehr detaillierte Regelungen. Dazu zählen u. a. die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), die Verkaufsstättenverordnung, die Beherbergungsstättenverordnung, die Garagenverordnung (GarVO), die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) und die Hochhaus-Richtlinie (HHR); je nach Land können Namen und Inhalte variieren. Diese Vorschriften konkretisieren z. B. Anforderungen an Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandbekämpfungseinrichtungen, Rettungswege und Betriebsorganisation. Ergänzend sind die Feuerwehrgesetze der Länder für den abwehrenden Brandschutz (Aufgaben, Zuständigkeiten der Feuerwehren) relevant.
Kurz gesagt: Brandschutz steht nicht in einem einzelnen Gesetz, sondern ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Landesbauordnungen, Arbeitsschutzrecht und spezialisierten Sonderbauvorschriften, die durch technische Regeln und Normen konkretisiert werden. Wer konkret nachschlagen will, beginnt mit der Landesbauordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, ergänzt um ArbStättV/ASR A2.2 und – je nach Nutzung – die einschlägige Sonderbauverordnung. Bei Unsicherheiten helfen die örtliche Bauaufsicht, Fachplaner für Brandschutz und die zuständige Feuerwehr mit verbindlicher Auskunft für den jeweiligen Einzelfall.