Brandschutzprüfung Wie oft und welche Fristen

Wie oft prüfen? Gesetzliche Fristen im Brandschutz

Brandschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess. Wer sich fragt „Wie oft muss Brandschutz geprüft werden?“, sucht zurecht nach klaren, praxistauglichen Fristen. Die Antwort: Es gibt Richtwerte – doch der konkrete Turnus ergibt sich immer aus Gefährdungsbeurteilung, Nutzung, Herstellervorgaben, Normen und Landesrecht. Der folgende Überblick ordnet die häufigsten Prüffristen ein und zeigt, welche Vorschriften dahinterstehen.

Wie oft ist Brandschutz zu prüfen? Richtwerte

Die wichtigste Faustregel lautet: Prüffristen im Brandschutz sind mehrstufig. Es gibt regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betreiber (teils monatlich oder quartalsweise), wiederkehrende Wartungen durch Fachkundige (oft jährlich oder alle zwei Jahre) und unabhängige Prüfungen durch Sachverständige in größeren Intervallen (z. B. alle ein bis drei Jahre, abhängig vom Landesrecht und der Anlagenart). Darüber hinaus gilt: Nach Umbauten, Nutzungsänderungen, Mängeln oder Auslösungen sind außerplanmäßige Prüfungen fällig.

Typische Richtwerte im Überblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Tragbare Feuerlöscher werden in der Regel alle zwei Jahre von einer befähigten Person gewartet; einfache Sichtkontrollen erfolgen häufiger. Brandmeldeanlagen werden nach VDE/DIN üblicherweise vierteljährlich geprüft und jährlich instand gehalten; der Betreiber führt zusätzlich regelmäßige Funktionschecks durch. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden meist jährlich fachkundig gewartet, mit monatlichen Funktionsproben durch den Betreiber. Feststellanlagen an Brand- und Rauchschutztüren erfordern monatliche Bedienerprüfungen und eine jährliche Fachprüfung; Türen und Tore werden mindestens jährlich überprüft. Sprinkleranlagen verlangen sehr kurze Betreiber-Checks (z. B. wöchentlich), ergänzt um vierteljährliche/jährliche Fachwartungen und periodische Sachverständigenprüfungen. Sicherheitsbeleuchtung wird monatlich funktional und jährlich in der Volldauer getestet. Blitzschutz wird in der Regel alle zwei bis vier Jahre umfassend geprüft, mit zusätzlichen Sichtkontrollen. Rauchwarnmelder in Wohnungen werden mindestens einmal jährlich getestet. Brandschutzklappen werden je nach Einsatzbedingungen in der Praxis häufig alle ein bis zwei Jahre geprüft.

Diese Richtwerte sind bewusst konservativ gefasst, weil Umgebungseinflüsse, bauliche Gegebenheiten und Nutzung (z. B. feuchte/staubige Bereiche, hohe Personenbelegung, kritische Prozesse) die Intervalle verkürzen können. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung: Sie kann strengere Fristen festlegen als der „Norm-Mindeststandard“. Ebenso wichtig: lückenlose Dokumentation, klare Zuständigkeiten, ein digitales Prüfbuch und die Bündelung von Terminen, um Stillstände zu minimieren und Compliance sicher nachzuweisen.

Fristen nach TRBS, DIN und Bauordnung im Überblick

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Rahmen vor, wie Betreiber Prüfintervalle festlegen. TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung) und TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen) fordern, Fristen aus Risiko, Nutzungserfahrung, Herstellerangaben und rechtlichen Vorgaben abzuleiten und fortlaufend zu überprüfen. TRBS 1203 regelt die Anforderungen an befähigte Personen. Wichtig: TRBS definieren oft das „Wie“ (systematisch, risikoorientiert, dokumentiert), verweisen aber für das „Wie oft“ auf spezifische Normen und das Bauordnungsrecht.

Die zentralen DIN/VDE-Normen steuern die konkreten Zyklen: Für Feuerlöscher gilt DIN 14406-4 mit üblicher zweijährlicher Wartung. Brandmeldeanlagen folgen DIN VDE 0833-1/-2 und DIN 14675 mit regelmäßigen Betreiberkontrollen, vierteljährlichen Inspektionen und jährlicher Instandhaltung. Rauch- und Wärmeabzüge richten sich u. a. nach DIN 18232; üblich sind monatliche Funktionsproben plus jährliche Fachwartung. Feststellanlagen an Feuerschutzabschlüssen werden nach DIN 14677 monatlich durch den Betreiber erprobt und jährlich von Sachkundigen geprüft. Sicherheitsbeleuchtung und Stromquellen für Sicherheitszwecke folgen DIN VDE 0108-100-1 mit monatlichen Funktions- und jährlichen Dauertests. Rauchwarnmelder in Wohnungen werden nach DIN 14676 mindestens jährlich inspiziert. Sprinkleranlagen orientieren sich an DIN EN 12845 und VdS-Regelwerken (regelmäßige Betreiberkontrollen, periodische Fach- und Sachverständigenprüfungen). Blitzschutzsysteme nach DIN EN 62305 werden in Intervallen von etwa zwei bis vier Jahren geprüft, abhängig von Schutzklasse und Überwachung. Wandhydranten/Trinkwassertrennstationen folgen u. a. DIN 14462 mit jährlicher Prüfung.

Das Bauordnungsrecht der Länder (LBO/Sonderbauverordnungen und Prüfverordnungen) legt fest, welche sicherheitstechnischen Anlagen in welchen Intervallen durch Prüfsachverständige wiederkehrend zu prüfen sind. Je nach Bundesland und Nutzung (z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Hochhäuser, Beherbergung) liegen diese Fristen typischerweise zwischen einem und drei Jahren für Anlagen wie Brandmelde-, Rauchabzugs- oder Sprinkleranlagen; die regelmäßige Wartung durch Fachfirmen bleibt davon unberührt und erfolgt meist häufiger. Abnahmen sind nach Errichtung/Änderung fällig; bei Nutzungsänderungen oder behördlichen Auflagen können zusätzliche Prüfungen verlangt werden. Im Zweifel geben Bauaufsicht, Versicherer und die jeweils einschlägige Prüfverordnung des Landes die bindenden Fristen vor – und sollten mit den TRBS- und DIN-Vorgaben konsistent in ein betriebliches Prüfkonzept überführt werden.

Eine pauschale Antwort auf „Wie oft muss Brandschutz geprüft werden?“ gibt es nicht – aber klare Leitplanken schon: Betreiberkontrollen in kurzen Takten, Fachwartung meist jährlich oder zweijährlich, und wiederkehrende Sachverständigenprüfungen je nach Landesrecht. Wer Gefährdungsbeurteilung, Normen und Bauordnung zusammenführt, ein zentrales Prüfbuch führt und Termine konsequent plant, erfüllt nicht nur die Compliance, sondern erhöht real die Sicherheit. Tipp: Legen Sie ein Prüfkataster an, verankern Sie Fristen per Erinnerungssystem und stimmen Sie sich mit Fachfirma, Versicherer und Bauaufsicht ab – so bleibt Ihr Brandschutz nachweisbar und wirksam.

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