Die Frage „Wie heißt die neue Regel für den Brandschutz ASR A2 2?“ taucht häufig auf, wenn Unternehmen ihren vorbeugenden Brandschutz aktualisieren. Kurz gesagt: Gemeint ist die ASR A2.2 – und ihr offizieller Titel lautet „Maßnahmen gegen Brände“. Im Folgenden erklären wir, wie diese Regel heißt, wofür sie steht und welche Inhalte sie praxisnah vermittelt.
Wie heißt die neue Brandschutz-Regel ASR A2.2?
Wenn von der „neuen Regel für den Brandschutz“ die Rede ist, geht es um die ASR A2.2. Sie gehört zu den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zum Thema Brandschutz. Der volle Name ist „ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände“.
Warum „neu“? In der Praxis wird „neu“ oft verwendet, wenn eine überarbeitete oder aktualisierte Fassung in Kraft getreten ist oder wenn Unternehmen ihre internen Standards an die aktuelle Fassung anpassen. Unabhängig vom Änderungsstand bleibt aber der Kern: Die ASR A2.2 beschreibt systematisch, welche organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen Betriebe ergreifen müssen, um Brände zu verhindern und im Ernstfall richtig zu reagieren.
Die ASR A2.2 liefert damit eine Brücke zwischen der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers und konkreten Schutzmaßnahmen vor Ort. Sie richtet sich an alle Arbeitsstätten – vom Büro bis zur Produktion – und unterstützt Verantwortliche dabei, Schutzziele nachvollziehbar und verhältnismäßig zu erreichen.
Offizieller Titel: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Der offizielle Titel „ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände“ sagt bereits, worum es geht: um präventive und abwehrende Maßnahmen im betrieblichen Kontext. Die Regel beschreibt, wie aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitete Anforderungen in die Praxis übersetzt werden – abhängig von Tätigkeiten, Stoffen, Prozessen, baulichen Gegebenheiten und der Organisation.
Kerninhalte sind unter anderem die Auswahl und Anzahl von Feuerlöscheinrichtungen (zum Beispiel über Löschmitteleinheiten), ihre geeignete Verteilung und leichte Zugänglichkeit, die Abstimmung mit Alarmierungs- und Evakuierungsabläufen sowie die Einbindung in Kennzeichnung und Unterweisung. Dazu gehört auch, Beschäftigte zu schulen und Brandschutzhelfer zu benennen – in der Regel mindestens 5 Prozent der Belegschaft, je nach Gefährdung und Schichtmodell häufig mehr. Regelmäßige Auffrischungen und Übungen sichern die Wirksamkeit im Notfall.
Für die Umsetzung empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen: Zuerst die Gefährdungen ermitteln, dann Schutzziele festlegen, geeignete Mittel auswählen (z. B. passende Feuerlöscher nach Brandklassen), Zuständigkeiten definieren, Maßnahmen umsetzen und dokumentieren sowie Wirksamkeit regelmäßig prüfen. So wird der Titel „Maßnahmen gegen Brände“ zur gelebten Praxis – konsistent mit den weiteren ASR (etwa zu Fluchtwegen und Kennzeichnung) und den betrieblichen Notfallkonzepten.
Kurzantwort auf die Eingangsfrage: Die „neue Regel“ heißt ASR A2.2 und trägt den offiziellen Titel „Maßnahmen gegen Brände“. Sie konkretisiert, wie Unternehmen Brandschutz organisatorisch, technisch und personell wirksam aufstellen – von der Gefährdungsbeurteilung über Feuerlöscheinrichtungen bis zu Brandschutzhelfern und Übungen. Wer sich daran orientiert, schafft klare Strukturen für wirksamen Schutz und sicheres Handeln im Ernstfall.