Wer plant den Brandschutz? Diese scheinbar einfache Frage hat keine einfache Antwort. In der Praxis entsteht ein wirksames Brandschutzkonzept aus einem Zusammenspiel von Bauherr, Architekt, Fachplanern, Prüfsachverständigen, Behörden und der Feuerwehr. Wer also fragt „wer plant den brandschutz?“, sollte wissen: Es ist ein Teamprozess über alle Leistungsphasen – von der frühen Idee bis zum Betrieb des Gebäudes.
Wer plant den Brandschutz in Gebäuden wirklich?
Formal trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung, dass ein Gebäude den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügt. Beauftragt wird üblicherweise ein Architekt, der die Planung koordiniert und die grundlegenden Entscheidungen zu Bauart, Grundriss und Fluchtwegen trifft. Ab einer gewissen Komplexität – insbesondere bei Sonderbauten wie Schulen, Hotels, Versammlungsstätten, Hochhäusern oder Industrieanlagen – wird ein Fachplaner für Brandschutz hinzugezogen, der ein Brandschutzkonzept und die erforderlichen Nachweise erarbeitet.
Inhaltlich verteilt sich die Arbeit auf mehrere Schultern: Der Tragwerksplaner legt Feuerwiderstandsklassen und Bauteilqualitäten fest, die TGA-Planung verantwortet Brandmelde-, Sprachalarm-, Lösch- und Rauchabzugsanlagen, und der Architekt strukturiert Brandabschnitte, Rettungswege und Abschottungen. Hinzu kommen Ausführungsbetriebe, die brandschutzrelevante Details fachgerecht umsetzen, sowie eine Bauleitung, die die Qualitätssicherung vor Ort übernimmt. Eine schlüssige Planung entsteht nur, wenn diese Rollen früh koordiniert werden.
Auf Seiten des Staates prüft die Bauaufsichtsbehörde die eingereichten Unterlagen, beteiligt die Feuerwehr, ordnet gegebenenfalls Auflagen an und überwacht die Abnahme. In vielen Bundesländern sind für Sonderbauten unabhängige Prüfsachverständige für Brandschutz eingebunden, die Konzept und Ausführung begutachten. Die Feuerwehr gibt Stellungnahmen zur Anfahrbarkeit, Löschwasserversorgung, Aufstellflächen und zur Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen ab – sie plant nicht selbst, aber sie sichert die Einsatzfähigkeit im Ernstfall ab.
Aufgaben von Architekt, Fachplaner und Behörden
Der Architekt übersetzt die rechtlichen Anforderungen in eine funktionierende Gebäudeorganisation: Er plant Flucht- und Rettungswege, notwendige Treppenräume, Brandwände und -abschnitte, wählt Baustoffe nach ihrer Brandverhaltensklasse und koordiniert Türfunktionen (Selbstschließung, Feststellanlagen). Er sorgt dafür, dass Nutzungseinheiten, Aufenthaltsräume und Technikflächen so angeordnet sind, dass sich Brände nicht unkontrolliert ausbreiten und Personen schnell ins Freie gelangen können. In der Ausführungsplanung detailiert er Anschlüsse, Abschottungen und Bekleidungen, damit die geforderten Feuerwiderstände in der Realität auch erreicht werden.
Der Fachplaner für Brandschutz erstellt das Brandschutzkonzept bzw. den -nachweis: Er bewertet Brandlasten, Personendichten und Evakuierungszeiten, legt Schutzziele fest und definiert die Kombination aus baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen. Dazu gehören Qualitäten wie R/E/I-Klassen, Anforderungen an Decken, Wände, Türen, Leitungsanlagen-Richtlinien, Entrauchungskonzepte, Brandmelde- und Löschtechnik sowie Kompensationsmaßnahmen bei Abweichungen. Er begleitet die Bauausführung fachlich, prüft Produktnachweise, erstellt brandschutztechnische Pläne und wirkt an der Dokumentation für die spätere Nutzung mit.
Die Behörden wachen über die Einhaltung des Bauordnungsrechts (MBO/LBO): Sie fordern die erforderlichen Nachweise an, beteiligen die Feuerwehr, erlassen Nebenbestimmungen und kontrollieren die Abnahme. Bei Sonderbauten verlangen sie häufig eine Prüfung durch anerkannte Prüfsachverständige und regelmäßige wiederkehrende Prüfungen an technischen Anlagen. Im Betrieb überwachen sie stichprobenartig die Einhaltung organisatorischer Vorgaben wie Brandschutzordnung, Unterweisungen, Räumungsübungen und die Funktionssicherheit von Anlagen – denn Brandschutz endet nicht mit der Baugenehmigung.
Die kurze Antwort auf „Wer plant den Brandschutz in Gebäuden wirklich?“ lautet: niemand allein. Ein wirksames, genehmigungsfähiges und betriebssicheres Brandschutzkonzept entsteht aus der koordinierten Arbeit von Architekt, Fachplaner, Fachgewerken, Prüfsachverständigen, Behörden und Feuerwehr – unter der Verantwortung des Bauherrn. Je früher dieses Team zusammenkommt und je klarer die Zuständigkeiten sind, desto sicherer, wirtschaftlicher und reibungsloser wird das Bauvorhaben.