Welches Gesetz regelt den Brandschutz in Deutschland

In Deutschland regeln Landesbauordnungen den Brandschutz

In Deutschland gibt es nicht das eine, alles regelnde „Brandschutzgesetz“. Stattdessen setzt sich der Brandschutz aus einem Geflecht von Bundesrecht, Landesrecht und technischen Regeln zusammen. Wer wissen will, welches Gesetz den Brandschutz regelt, muss deshalb immer fragen: Worum geht es genau – um Bauwerke, um Arbeitsstätten, um Anlagen oder um die Feuerwehr und Gefahrenabwehr?

Welches Gesetz regelt den Brandschutz in Deutschland?

Eine einfache Antwort lautet: Es gibt kein einzelnes, bundesweit einheitliches Brandschutzgesetz für alle Fälle. Brandschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Der vorbeugende Brandschutz (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) wird vor allem über das Bauordnungsrecht der Länder sowie über Arbeitsschutzvorschriften und technische Standards gesteuert. Der abwehrende Brandschutz – also das, was die Feuerwehren leisten – ist ebenfalls Ländersache und in speziellen Landesgesetzen geregelt.

Auf Bundesebene betreffen insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung den organisatorischen und betrieblichen Brandschutz. Die Arbeitsstättenverordnung enthält im Anhang ausdrücklich „Maßnahmen gegen Brände“, die über die Technischen Regeln (z. B. ASR A2.2) konkretisiert werden. Daneben spielen je nach Betrieb und Risiko die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung mit Technischen Regeln (z. B. TRGS 510, TRGS 800) sowie die Störfallverordnung (12. BImSchV) eine Rolle.

Im Bauwesen gelten die Landesbauordnungen, meist angelehnt an die Musterbauordnung, als zentrale Grundlage des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes. Ergänzend existieren länderspezifische Sonderbauverordnungen und Richtlinien (z. B. für Versammlungsstätten, Industriebauten, Hochhäuser, Garagen). Den abwehrenden Brandschutz regeln die Brandschutz- bzw. Feuerwehrgesetze der Länder, die die Aufgaben der Gemeinden, die Organisation der Feuerwehren und die Gefahrenabwehr festlegen.

Bundesrecht, Landesbauordnungen und DIN-Normen: Überblick

Bundesrecht adressiert vor allem den betrieblichen und organisatorischen Brandschutz. Kernstücke sind das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung; letztere verlangt u. a. geeignete Feuerlöscheinrichtungen, Alarmierung und die Benennung von Brandschutzhelfern. Technische Regeln wie ASR A2.2 erläutern Anzahl und Art von Feuerlöschern, Flucht- und Rettungswege sowie Unterweisungen. Je nach Tätigkeit greifen zusätzlich BetrSichV, GefStoffV und TRGS, in bestimmten Branchen auch die Störfallverordnung.

Das Bauordnungsrecht liegt bei den Ländern. Ihre Landesbauordnungen definieren Schutzziele (z. B. Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern, Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen, wirksame Löscharbeiten sicherstellen) und fordern bau- und anlagentechnische Maßnahmen. Für besondere Nutzungen kommen Sonderbauvorschriften und Richtlinien hinzu, etwa Versammlungsstättenverordnungen, Industriebaurichtlinie, Beherbergungsstätten-, Garagen- und Hochhausverordnungen. Die bauaufsichtliche Umsetzung erfolgt heute vielfach über die MVV TB, in der technische Regeln verbindlich referenziert werden.

DIN-, DIN-EN- und DIN-EN-ISO-Normen sowie VdS-Richtlinien sind keine Gesetze, werden aber über Verweise in Verordnungen, die MVV TB, Genehmigungsauflagen oder Verträge faktisch verbindlich. Beispiele sind DIN 4102 bzw. die Euroklassen nach DIN EN 13501 (Brandverhalten von Baustoffen), DIN EN 54 (Brandmeldeanlagen) oder DIN 14675 (Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen). Für Arbeitsstätten konkretisiert ASR A2.2 die Anforderungen der ArbStättV. Dieses Zusammenspiel aus Recht und „anerkannten Regeln der Technik“ macht den praktischen Brandschutz handhabbar.

Die Frage „Welches Gesetz regelt den Brandschutz?“ lässt sich nur kontextbezogen beantworten: Im Betrieb gilt vor allem Arbeitsstättenrecht und die dazugehörigen technischen Regeln; beim Bauen entscheiden Landesbauordnungen und Sondervorschriften; für die Gefahrenabwehr sind die Feuerwehr- und Brandschutzgesetze der Länder maßgeblich. Wer konkrete Vorhaben plant, sollte die zuständige Bauaufsicht, die örtliche Feuerwehr sowie Fachplaner einbinden – und stets prüfen, welche Normen und Richtlinien im jeweiligen Land verbindlich in Bezug genommen sind.

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