Wer macht eigentlich Brandschutz? Die kurze Antwort: Es gibt nicht „das eine Gewerk“. Brandschutz ist eine Teamleistung aus Planung, baulicher Umsetzung, technischer Ausstattung und laufender Wartung. Wer wofür zuständig ist, hängt von der Aufgabe, dem Bauablauf und den rechtlichen Vorgaben ab.
Wer ist zuständig? Brandschutz-Gewerk im Überblick
Brandschutz beginnt in der Planung: Ein Brandschutzplaner oder Sachverständiger erstellt das Brandschutzkonzept, der Architekt integriert es in die Ausführung, und der Generalunternehmer koordiniert die Gewerke. Rechtlich bleibt der Bauherr beziehungsweise Betreiber in der Gesamtverantwortung, während Prüfingenieure und Behörden die Einhaltung überwachen. Die Leitplanken setzen u. a. Bauordnung, DIN 4102/EN 13501 sowie Richtlinien wie die MLAR (Leitungsanlagen-Richtlinie).
Auf der Baustelle verteilt sich die Arbeit auf mehrere Hände. Baulicher Brandschutz wird etwa von Trockenbauern (z. B. F30–F90-Wände/Decken), Metallbauern und Tischlern (Feuerschutzabschlüsse), Maurern/Betonbauern (tragende und trennende Bauteile) sowie Spezialfirmen für Abschottungen, Fugen und Beschichtungen umgesetzt. Technischer Brandschutz liegt häufig bei Elektro-Fachbetrieben (Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsstromversorgung, RWA) und SHK-Spezialisten (Sprinkler, Hydranten, Entrauchung über Lüftungsanlagen, Brandschutzarmaturen).
Die häufige Frage „welches Gewerk macht Brandschutz?“ hat daher eine differenzierte Antwort: Jedes Gewerk ist für den eigenen brandschutzrelevanten Leistungsanteil zuständig – und muss nach zugelassenen Systemen mit Verwendbarkeitsnachweis (abZ/ETA), Montageanleitung und Kennzeichnung arbeiten. Wer eine Durchdringung herstellt, sorgt für das regelkonforme Abschotten oder beauftragt eine zertifizierte Brandschutzfirma. Abnahme, Dokumentation und später die Betreiberwartung schließen den Kreis.
Zuständigkeiten von SHK, Elektro und Trockenbau
Das SHK-Gewerk verantwortet brandschutzrelevante Installationen an Rohr- und Lüftungsanlagen: Rohr- und Kombiabschottungen, Brandschutzmanschetten und -stopfen, Dämmungen sowie Feuer- und Rauchschutzklappen in Lüftungsleitungen. Hinzu kommen Wasserlöschanlagen wie Sprinkler (z. B. nach DIN EN 12845) und Wandhydranten. Maßgeblich sind dabei u. a. die MLAR für Leitungsanlagen, die Einhaltung von Leitungsführungen in Fluchtwegen sowie die eindeutige Kennzeichnung und Dokumentation der eingesetzten Systeme.
Das Elektrogewerk ist verantwortlich für Kabelanlagen, deren Abschottungen und Tragsysteme mit definierten Funktionserhaltsklassen (z. B. E30/E90). Ebenso gehören Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen in die Hände zertifizierter Fachfirmen (Planung/Installation nach DIN 14675 und VDE 0833), genauso wie RWA/NRWG-Ansteuerungen, Sicherheitsbeleuchtung und Notstromversorgung. Wichtig sind hier eine saubere Schnittstellenkoordination, die lückenlose As-Built-Dokumentation und regelmäßige Wartung, damit Melde- und Alarmierungsfunktionen im Ereignisfall verlässlich arbeiten.
Der Trockenbau liefert die bauliche Grundlage vieler Brandschutzkonzepte: feuerwiderstandsfähige Wände und Decken (F30 bis F120), Schachtwände, Brandschutzbekleidungen für Stahl und Holz sowie Revisionsöffnungen mit geeigneten Klappen. Er stellt sicher, dass nur systemkonforme Aufbauten gemäß Herstellerzulassung ausgeführt werden – inklusive korrekter Anschlüsse, Fugen und Kanten. Weil hier viele Gewerke „in“ die Systeme hineinbauen, ist die Koordination mit SHK und Elektro essenziell, damit Durchdringungen richtig geplant, nachträglich fachgerecht geschlossen und am Ende gemeinsam abgenommen werden.
Eine einzelne „Brandschutz-Truppe“ gibt es nicht – zuständig sind die jeweils beteiligten Gewerke im Rahmen ihres Leistungsbilds, koordiniert durch Planung und Bauleitung. Wer früh klärt, wer welche Abschottungen, Anlagen und Nachweise liefert, vermeidet Konflikte, Nacharbeiten und Risiken. Setzen Sie auf zugelassene Systeme, dokumentierte Ausführung und regelmäßige Wartung – so bleibt der Brandschutz über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes wirksam.